Der
Vertrag von Lissabon wurde 2007 von allen Mitgliedstaaten der
EU unterzeichnet und ist seit 2009 in Kraft. Ziel des Vertrages war eine Reform (Überarbeitung) der
EU-Verträge. Die
EU sollte demokratischer, effizienter und leichter „durchschaubar“ („transparenter“), die Institutionen der
EU modernisiert werden. Mit dem
Vertrag von Lissabon entstand eine Art neue „Betriebsanleitung“ für die
EU. Der Vertrag legt unter anderem fest, dass sich das Europäische
Parlament ab 2014 aus 751 Abgeordneten zusammensetzt, und wie viele Mandate pro Land vergeben werden. Das Europäische
Parlament erhielt mehr Mitsprache in der
EU-Gesetzgebung, die Europäische Bürgerinitative wurde eingeführt. Auch die
Wahl des Kommissions-Präsidenten / der Kommissions-Präsidentin durch das Europäische
Parlament wurde im
Vertrag von Lissabon neu geregelt. Außerdem wurde mit dem
Vertrag von Lissabon das Amt des/r Hohen Vertreters/in der
EU für Außen- und Sicherheitspolitik (kurz:
EU-AußenministerIn oder
EU-Außenbeauftragte/r) geschaffen.