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Volksabstimmung

Wenn die Bevölkerung sich bei einer Entscheidung in der Politik mit beteiligen kann, nennt man das Volksabstimmung. Normalerweise betrifft das Gesetze, und die Regierung macht eine Umfrage, bei der die Bevölkerung mit „JA" oder „NEIN" antworten, also für oder gegen einen Gesetzesbeschluss stimmen kann. Unbedingt vorgeschrieben ist eine Volksabstimmung bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung; sonst kann der Nationalrat entscheiden, ob er ein Gesetz oder einen Staatsvertrag dem Volk zur Abstimmung vorlegt. In Österreich gab es zwei Volksabstimmungen seit 1945: im Jahr 1978 über die friedliche Nutzung der Kernenergie, im Jahr 1994 über die EU-Mitgliedschaft.

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gedruckt am: Sonntag, 17. März 2024