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Wahlrecht

Man unterscheidet zwischen dem aktiven und dem passiven Wahlrecht. Wer das aktive Wahlrecht hat, darf wählen, wer das passive hat, kann gewählt werden. Grundsätzlich ist das Wahlrecht in Österreich österreichischen StaatsbürgerInnen vorbehalten, Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel bei Gemeinderatswahlen, wo auch BürgerInnen anderer EU-Länder stimmberechtigt sind.
In Österreich gilt das Verhältniswahlrecht. Es garantiert allen Parteien, die eine bedeutende Anzahl an Stimmen bekommen haben, dass sie im Parlament, oder genauer gesagt im Nationalrat, vertreten sind. Das Mandatsverhältnis im Nationalrat entspricht also ungefähr dem Stimmenverhältnis bei der Wahl.

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gedruckt am: Samstag, 16. März 2024