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Schutz und Rechte

Die Bundesverfassung, Artikel 7 des Staatsvertrags von 1955, das Volksgruppengesetz von 1976 und internationale Vereinbarungen sollen die sprachliche und kulturelle Vielfalt unserer Gesellschaft stärken und schützen.

Minderheitenrechte
in Österreich
„Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern."
Österreichische Bundesverfassung, Artikel 8(2)
SpracheVielfalt und Kultur
„Die Volksgruppen in Österreich und ihre Angehörigen genießen den Schutz der Gesetze; die Erhaltung der Volksgruppen (…) sind gewährleistet. Ihre Sprache und ihr Volkstum sind zu achten."
Volksgruppengesetz von 1976, Paragraph 1, Absatz 1
Gesetz
„Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeder Person, die einer nationalen Minderheit angehört, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und auf gleichen Schutz durch das Gesetz zu gewährleisten. In dieser Hinsicht ist jede Diskriminierung aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit verboten."
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates, Abschnitt 2, Artikel 4.1.
Gleichheit

Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages im Jahr 1955 verpflichtete sich Österreich zur Gleichbehandlung aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sowie zum Schutz der Volksgruppen vor Benachteiligung. Umgesetzt wurden diese Rechte zunächst allerdings kaum. In den zweisprachigen Gebieten in Kärnten kam es sogar zu Konflikten. Bei Protesten und Kundgebungen wurden deshalb die Rechte von Volksgruppen lautstark eingefordert. 

Zwei Namen – Eine Gemeinde

Güttenbach/Pinkovac, Stinatz/Stinjaki oder Dellach/Dole und Bleiburg/Pliberk: Fährst du durch Kärnten und das Burgenland kannst du in vielen Ortschaften den Namen der Gemeinde in zwei Sprachen lesen. Sie sind ein sichtbares Zeichen der Vielfalt Österreichs und werden in Kärnten und dem Burgenland in mehrsprachigen Gebieten aufgestellt. 

Auf den Punkt gebracht: Ortstafelstreit und Ortstafelsturm

Zweisprachige Ortstafeln sind heute selbstverständlich Doch diese Regelung war hart umkämpft. In Kärnten kam es in den 1970er Jahren sogar zu Ausschreitungen und 1972 zum „Ortstafelsturm“. Zweisprachige Ortstafeln wurden niedergerissen oder übermalt. Das Volksgruppengesetz von 1976 sollte für ein Ende der Konflikte sorgen. Doch 2001 kam es, ausgehend von der damaligen Landesregierung, erneut zu Aktionen, um das Aufstellen von zweisprachigen Ortstafeln zu verhindern. Erst durch eine gesetzliche Regelung im Jahr 2011 konnte dieser Konflikt in Kärnten beendet werden. 

Das Volksgruppengesetz von 1976 und der Schutz der Vielfalt

Klare Regelungen und verbesserte Schutzbestimmungen für autochthone Minderheiten im Land sollte das Volksgruppengesetz von 1976 bringen. Darin wurde die Einsetzung von Volksgruppenbeiräten festgelegt. Sie vertreten die verschiedenen Volksgruppen und beraten die Regierung bei Gesetzesentwürfen. Die Zahl der anerkannten Volksgruppen wurde erweitert. 

Mehrere schreckliche Attentate in den Jahren 1993 bis 1997 machten aber deutlich, dass der Schutz vor Gewalt, Rassismus und Hass weiter ausgebaut werden müssen. Durch diese Terroranschläge wurden zahlreiche Opfer verletzt und getötet. 

2011 wurde der Schutz der Volksgruppen und die Wertschätzung für die kulturelle und sprachliche Vielfalt Österreichs in die Bundesverfassung aufgenommen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Rechte von Minderheiten sowie deren Schutz bleiben aber auch in Zukunft bestehen.

Schutz und Rechte autochthoner Volksgruppen

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gedruckt am: Samstag, 16. Mai 2026