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Schutz und Rechte

Minderheitenrechte in Österreich
„Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.“
Österreichische Bundesverfassung, Artikel 8(2)
„Die Volksgruppen in Österreich und ihre Angehörigen genießen den Schutz der Gesetze; die Erhaltung der Volksgruppen (…) sind gewährleistet. Ihre Sprache und ihr Volkstum sind zu achten.“
Volksgruppengesetz von 1976, Paragraph 1, Absatz 1
„Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeder Person, die einer nationalen Minderheit angehört, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und auf gleichen Schutz durch das Gesetz zu gewährleisten. In dieser Hinsicht ist jede Diskriminierung aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit verboten.“
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates, Abschnitt 2, Artikel 4.1.

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gedruckt am: Mittwoch, 11. Februar 2026