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Wer gehört zur Familie?

Wer gehört zur Familie?

Foto von Evil Erin / CC BY 2.0

Wenn wir von Familie sprechen, dann denken wir zunächst einmal an einen Mann und eine Frau, die verheiratet sind und gemeinsam Kinder haben. Vielleicht weißt du, dass man nicht nur in der Kirche, sondern auch auf dem Standesamt heiraten kann. Die Hochzeit am Standesamt hat vor dem Staat und vor dem Gesetz große Bedeutung. Mann und Frau sind als Ehepaar vor dem Staat anerkannt. Mit der Hochzeit können sie sich, wenn sie das wollen, auch den gleichen Familiennamen aussuchen. Dabei können sie sich zwischen dem Nachnamen der Frau und dem des Mannes entscheiden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass einer der beiden seinen „alten“ Nachnamen behält und den des Partners oder der Partnerin einfach dazu nimmt, das ist dann ein Doppelname. Die Kinder bekommen automatisch den Familiennamen der Eltern: Also wenn die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen haben, erhalten den auch die Kinder. Bei zwei unterschiedlichen Familiennamen können sich die Eltern aussuchen, welchen davon die Kinder bekommen sollen.

Auch die so genannte Beaufsichtigungspflicht ist Teil des Sorgerechts. Kannst du dir darunter etwas vorstellen? Das bedeutet, dass deine Eltern für dich verantwortlich sind und auf dich aufpassen müssen. Bestimmt hast du schon einmal irgendwo ein Schild mit der Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder“ gesehen, zum Beispiel auf einer Baustelle. Im Sinne der Beaufsichtigungspflicht sind hier deine Eltern verantwortlich, wenn du dir beim Spielen auf der Baustelle weh tust oder wenn du dabei etwas kaputt machst. 

Ein Teil des Sorgerechts ist auch, dass die Eltern erziehungsberechtigt sind. Damit wird klargestellt, dass Mutter und Vater nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben ihre Kinder zu erziehen. Das heißt aber nicht, dass die Eltern eine willkürliche Herrschaft über ihre Kinder haben, sondern dass sie sich gut um sie kümmern und sie in ihrer Entwicklung fördern müssen.

Hast du das Wort Zivilstand schon einmal gehört?
Lesco hat recherchiert und herausgefunden, dass es vier Zivilstände gibt:

  • ledig,
  • verheiratet,
  • geschieden
  • oder verwitwet.

Was bist du? Vermutlich ledig, denn Menschen unter 16 Jahren dürfen nicht so einfach heiraten.

Das Namensrecht ist in verschiedenen Ländern ganz unterschiedlich geregelt. In Spanien zum Beispiel hat jeder zwei Nachnamen – den ersten Nachnamen des Vaters und den ersten Nachnamen der Mutter. Für Ehepaare gibt es keinen gemeinsamen Nachnamen, jeder behält einfach seine bisherigen und die gemeinsamen Kinder bekommen dann den ersten Nachnamen des Vaters und den ersten Nachnamen der Mutter.

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024