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Das Recht aufs Nichtstun

Arbeit macht das Leben süß ... oder? Nicht ganz, denn für Gesundheit und Zufriedenheit braucht es ein bisschen mehr. Den Großteil unseres Lebens arbeiten wir. Damit wir aber auch Freude daran haben und unsere Arbeit gut machen können, ist es wichtig, ausreichend Zeit für Familie, Freizeit und Erholung zu haben.

Heute gibt es in Österreich geregelte Arbeitszeiten und einen Anspruch auf Erholungsurlaub: 30 Werktage, also fünf Wochen lang, darf jeder und jede, der oder die eine feste Anstellung hat, pro Jahr in Urlaub gehen und bekommt in der Zeit weiterhin das Gehalt bezahlt. Wer schon länger als 25 Jahre beschäftigt ist, bekommt noch einmal eine Woche extra dazu. Wann man in Urlaub geht, ob verteilt über das ganze Jahr oder fünf Wochen am Stück, muss man mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin vereinbaren.

Das war aber nicht immer so. Erst in den Jahren von 1918 bis 1920 konnten wichtige soziale und arbeitsrechtliche Gesetze geschaffen werden, die bis heute einen wichtigen Teil unserer Sozialgesetzgebung bilden. Bezahlter Urlaub wurde in Österreich eingeführt, aber auch der 8-Stunden-Tag und das Verbot der Kinderarbeit.

Im Laufe der Zeit hat man erkannt, wie wichtig genügend Zeit für Erholung ist und die Arbeitszeit wurde mehr und mehr verkürzt (siehe rechts).

Nicht zu viel und nicht zu wenig, das ist das Geheimnis für eine gute Work-Life-Balance. Das Arbeits- und das Privatleben sollen miteinander in Einklang stehen. Der Begriff stammt aus dem Englischen: Arbeit (work), Leben (life), Gleichgewicht (balance).

1960

45 Wochenstunden

2 Wochen bezahlter Urlaub

1970

43 Wochenstunden

3 Wochen bezahlter Urlaub

1980

40 Wochenstunden

4 Wochen bezahlter Urlaub

1990

38 bzw. 38,5 Wochenstunden

5 Wochen bezahlter Urlaub

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gedruckt am: Sonntag, 17. März 2024