Der Begriff „Fraktion“ ist aus dem Lateinischen abgeleitet und bedeutet „Bruchteil“ oder „Teil des Ganzen“. Im
Parlament sind damit die Versammlungen von ParlamentarierInnen der gleichen politischen Richtung gemeint. Wenn sich zum Beispiel im
Bundesrat mindestens fünf Mitglieder einer Partei zusammenschließen, ist das eine
Fraktion. Gibt der
Bundesrat seine Zustimmung, können auch weniger als fünf Mitglieder einer Partei eine
Fraktion bilden. Im
Nationalrat nennt man einen Zusammenschluss von mindestens fünf Mitgliedern einer Partei einen
Klub. Auch im Europäischen
Parlament gibt es verschiedene Fraktionen.