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Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission vertritt die gemeinsamen Interessen ganz Europas. Das klingt nach einer ganz schön großen Aufgabe!

Die Kommission besteht aus 27 Männern und Frauen (nach dem erfolgten Brexit am 31.01.2020, Anm.). Aus jedem Mitgliedsstaat kommt ein Mitglied der Europäischen Kommission.
Der Kommissions-Präsident oder die Kommissions-Präsidentin wird von den EU-Mitgliedstaaten ernannt und muss dann vom Parlament bestätigt werden.

Die derzeitige Präsidentin der Europäischen Kommission ist Ursula von der Leyen.  

Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen in Absprache mit der Präsidentin oder dem Präsidenten ernannt und müssen Hearings im  Europäischen Parlament bestehen, bevor sie dann ernannt werden können. Dann nennt man sie Kommissare und Kommissarinnen. Während ihrer Amtszeit sind sie für einen bestimmten Politikbereich, nicht nur für das eigene Land, sondern für die gesamte EU zuständig. Die Amtszeit für PräsidentInnen und KommissarInnen beträgt fünf Jahre.

Gemeinsam erarbeiten diese dann Vorschläge für Europäische Rechtsvorschriften und legen sie dem Rat und dem Parlament vor. Außerdem ist die Kommission zuständig für die Umsetzung der europäischen Politik, sie überwacht auch die Einhaltung von Verträgen und Rechtsvorschriften. Deshalb wird die Kommission oft auch als Hüterin der Verträge bezeichnet.

Neben dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission arbeiten noch viele weitere Institutionen in der EU zusammen. Zwei wichtige davon sind:

  • Der Europäische Gerichtshof stellt sicher, dass das Europäische Recht und die Gesetze auch in allen Ländern einheitlich umgesetzt und angewendet werden. Er hat den Sitz in Luxemburg. Aus jedem Mitgliedsstaat ist ein Richter oder eine Richterin vertreten.
  • Der Europäische Rechnungshof prüft, ob die Gelder, die die SteuerzahlerInnen an die EU zahlen, auch ordnungsgemäß verwendet und eingesetzt werden.

„Wen rufe ich denn an, wenn ich Europa anrufen will?“

So ganz klar war für Außenstehende lange Zeit nicht, wer AnsprechparterIn für die EU nach außen eigentlich war. Der ehemalige US-Amerikanische Außenminister Henry Kissinger (1973 bis 1977) soll einmal gesagt haben: „Wen rufe ich denn an, wenn ich Europa anrufen will?“

Erst 2009 wurde durch den Vertrag von Lissabon das Amt des/r Hohen Vertreters/in der EU für Außen- und Sicherheitspolitik – kurz EU-AußenministerIn oder EU-Außenbeuaftragte/r – geschaffen.

Die britische Politikerin Catherine Ashton war von 2009 bis 2014 erste Inhaberin dieser Funktion und damit auch Erste Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. Ihre Nachfolgerin war die italienische Politikerin Federica Mogherini (2014-2019). Seit 1. Dezember 2019 ist der spanische Politiker Josep Borrell Fontelles im Amt.

 

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024