Republik Österreich - Parlament Parlament Österreich - Parlament
DemokratieWEBstatt.at

Von Gutenberg zu Google: Literatur im digitalen Zeitalter

„Wir lesen heute mehr, aber ganz anders“ (Henning Lobin, 2012)

2010 zählte Google mehr als 130 Millionen Bücher auf dieser Welt. Seitdem kommen Jahr für Jahr Millionen Bücher hinzu. Eine halbe Milliarde gedruckter Zeitungen erscheinen täglich und eine halbe Milliarde Tweets werden pro Tag geschrieben. Der Lesestoff wird uns also so schnell nicht ausgehen. 

Bücher, Zeitschriften und Texte brauchen wir heute nicht mehr in gedruckter Form in die Hand zu nehmen. Vieles was wir lesen, lassen wir am Smartphone, Tablet oder einem E-Book Reader über den Bildschirm flimmern. Die Art des Lesens aber auch der Lesestoff haben sich verändert. 

Auf den Punkt gebracht: Lesen im digitalen Zeitalter

Als E-Literacy wird die Fähigkeit bezeichnet, mit digitalen Geräten und mit digitalen Inhalten umgehen zu können. Das Erstellen und Lesen von Texten am Computer, die Recherche im Internet oder die Nutzung von Smartphones sind heute selbstverständlich. Meist fällt uns die Benutzung von Digitalgeräten nicht schwer, aber es fehlen uns die Kenntnisse, wie diese Geräte und ihre Anwendungen funktionieren.

Ob E-Book, E-Paper, Facebook-Posting, Leseblog, Booktok, Tweet, Chats, Wikis oder Produktbeschreibungen im Online-Shop, die Bandbreite an digitalen Texten ist riesig. Leser:innen haben mittels Sozialer Medien ganz neue Vernetzungsmöglichkeiten. Auch kreative Formen mit Texten umzugehen entstehen im Internet. Leser:innen von Bestsellergeschichten schreiben etwa in Foren alternative Handlungen ihrer Lieblingsgeschichten und verändern literarische Werke zu „Fan-Fiction-Geschichten“. Die Möglichkeiten des digitalen Lesens und Schreibens sind vielfältig und wandeln sich rasant.

Nachgefragt: Was ist Booktok?

165 Milliarden Aufrufe zählt „Booktok“ auf Tiktok, Großteils von Menschen zwischen 13 und 25 Jahren. Auf der wegen Datenschutzbedenken vielfach kritisierte Social-Media-Plattform zeigen Nutzer:innen was sie lesen, wählen das schönste Buchcover oder veröffentlichen Listen mit den meistgeliebten Buchtipps. 

Alles nur geklaut? 

Bücher, die von Maschinen geschrieben werden. Für viele ein albtraumhafte Vorstellung. Dabei ist die Idee schon viel älter als man denkt. „Die Bibliothek von Babel“ lautet eine Geschichte des argentinischen Schriftstellers Jorge Luis Borges aus dem Jahr 1941. Darin beschreibt er eine Bibliothek mit mehr Büchern als es Atome im Universum gibt, denn die Bücher bestehen aus allen Buchstabenkombinationen, die möglich sind. Aus diesem Gedankenexperiment wurde eine Internetanwendung gebaut. Wer lange genug auf der Seite „libraryofbabel.info“ klickt, kann einen Bestseller erhalten, der noch gar nicht geschrieben wurde. Leider ist dazu eine unendliche Zahl an Klicks nötig.

Mit ChatGPT und Co gibt es mittlerweile tatsächlich Werkzeuge, die auf Knopfdruck Texte schreiben können. Sie beruhen auf Künstlicher Intelligenz, d. h. sie können Daten sammeln, damit lernen und so neue Daten entwerfen. Solche Werkzeuge kann man als Inspiration nutzen, als Recherchehilfe einsetzen, oder Texte damit umformulieren und übersetzen.

Tipps für den richtigen Umgang mit Chatbots

Digitales Schreiben mittels Künstlicher Intelligenz (KI) stellt an Politik und Gesellschaft neue Herausforderungen und Fragen, die erst geklärt werden müssen. Das Verwenden von Texten und Geschichten anderer ohne deren Wissen und Einverständnis ist schließlich nicht erlaubt. Bereits veröffentlichte Ideen und Inhalte sind durch das Urheberrecht geschützt. Aber was ist mit Texten, die von Maschinen erstellt wurden? Wem gehören die? Gar nicht so leicht, diese Frage zu beantworten und noch schwerer, solche Texte zu erkennen. Die EU möchte deshalb mit einem neuen KI-Gesetz gewährleisten, dass KI-generierte Inhalte zukünftig identifizierbar sind.

Auf den Punkt gebracht: Urheberrecht und Speichermedienvergütung

Das Urheberrecht schützt die geistige Schöpfung einer Person, die allein darüber entscheiden kann, wie ihr Werk verwendet wird. Auch das Vervielfältigen und Kopieren von Werken ist gesetzlich geregelt. In Österreich gibt es eine Abgabe auf Speichermedien, die zur Aufzeichnung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden, um diese Art der Verwendung finanziell abzugelten.

https://www.demokratiewebstatt.at/thema/lebensbereiche/thema-literatur-und-politik/von-gutenberg-zu-google-literatur-im-digitalen-zeitalter
gedruckt am: Samstag, 12. Oktober 2024