Republik Österreich - Parlament Parlament Österreich - Parlament
DemokratieWEBstatt.at

Wohnen als Menschenrecht

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden Menschen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen.“ Artikel 11 Absatz 1 des UN-Sozialpaktes

Am 16. Dezember 1966 haben die Vereinten Nationen dieses Menschenrechtsübereinkommen verabschiedet. Damit ist festgeschrieben, dass jeder Mensch ein Recht auf eine Unterbringung hat, in der ein sicheres und gutes Leben möglich ist. Wohnen bedeutet also mehr als nur vier Wände und ein Dach über den Kopf. Sieben wichtige Punkte müssen beim Wohnen gewährleistet sein, damit eine Wohnung ein gutes Zuhause sein kann.

Wann gilt ein Wohnraum als angemessen?

Gesetzliche Regelungen wie das Mietrechtsgesetz, Bauvorschriften, Förderungen und Beihilfen sollen helfen, das Recht auf angemessenes Wohnen zu ermöglichen. Leistbares und angemessenes Wohnen werden aber in Zeiten von Teuerung, Klimawandel und Krisen vor allem für Menschen mit geringem Einkommen zur Herausforderung. EU-weit sind die Wohnkosten in den vergangenen Jahren durchschnittlich um fast die Hälfte gestiegen. (Quelle: Europäisches Parlament)

Fast 50 Quadratmeter Wohnfläche hat jede Österreicherin/jeder Österreicher durchschnittlich zur Verfügung. Doch Statistiken sagen nichts über die Wohnverhältnisse einzelner Personen aus. Auch die Art des Wohnens kann sich im Laufe des Lebens immer wieder verändern.

Häufige Wohnformen

Auf den Punkt gebracht: Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit

Ohne geeignete Unterkunft, sind viele weitere Menschenrechte gefährdet. Das Recht auf Gesundheit oder das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Familie können durch Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit bedroht sein. Als wohnungslos gilt, wer keine eigene Wohnmöglichkeit hat, aber anderswo Unterschlupf findet. Das kann zum Beispiel bei Verwandten sein oder in einer Sozialeinrichtung. Als obdachlos gelten Menschen, die gar kein Dach über den Kopf haben und auf der Straße leben. In jedem Bundesland gibt es Hilfsangebote bei Wohnungsverlust

https://www.demokratiewebstatt.at/thema/lebensbereiche/wohnen-als-menschenrecht
gedruckt am: Donnerstag, 5. November 2026