„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden Menschen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen.“ Artikel 11 Absatz 1 des UN-Sozialpaktes
Am 16. Dezember 1966 haben die Vereinten Nationen dieses Menschenrechtsübereinkommen verabschiedet. Damit ist festgeschrieben, dass jeder Mensch ein Recht auf eine Unterbringung hat, in der ein sicheres und gutes Leben möglich ist. Wohnen bedeutet also mehr als nur vier Wände und ein Dach über den Kopf. Sieben wichtige Punkte müssen beim Wohnen gewährleistet sein, damit eine Wohnung ein gutes Zuhause sein kann.

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