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Was lange währt, wird gut – Österreichs Weg zum Staatsvertrag

Im Jahre 1947 begannen die Gespräche der vier Besatzungsmächte über die Zukunft Österreichs. Verhandelt wurde, wie ein freies und unabhängiges Österreich aussehen könnte: Welche Gebiete gehören zu Österreich? Wie verhält sich Österreich zwischen NATO und Sowjetunion? Wie geht man mit dem so genannten „Deutschen Eigentum“ in Österreich um? Wann endet die Besatzung?

Eine Entscheidung – Österreichs Grenzen bleiben bestehen

Wichtige Fragen betrafen die Grenzen Österreichs. Jugoslawien beanspruchte Teile Kärntens und der Steiermark – dies lehnten die Besatzungsmächte ab. Österreichs Grenzen blieben unverändert, die Minderheiten (z.B. die slowenische und die kroatische Volksgruppe sowie die Roma) sollten allerdings im Staatsvertrag geschützt werden. Zusätzlich bezahlte Österreich als Wiedergutmachung für Kriegsschäden Geld an Jugoslawien.

Entschädigungszahlungen für „Deutsches Eigentum“

Unter „Deutschem Eigentum“ wurden Besitztümer (z.B. Fabriken, Erdölfelder) verstanden, die das nationalsozialistische Deutschland und deutsche StaatsbürgerInnen nach 1938 in Österreich übernommen hatten. Die vier Besatzungsmächte konnten das in den jeweiligen Zonen liegende deutsche Eigentum in Besitz nehmen. Die Sowjetunion beanspruchte die Erträge aus diesen Besitztümern bis 1955 für sich und stellte die betroffenen Unternehmen unter eine eigene Verwaltung (USIA-Betriebe). Um diese abzulösen, musste Österreich der Sowjetunion 1955, unter anderem für die Erdölförderung in Niederösterreich, eine hohe Geldsumme bezahlen.

„Kalter Krieg“ bringt Verhandlungen ins Stocken

Zwischen dem Jahr 1947 und 1953 kamen die Verhandlungen zwischen den Besatzungsmächten und Österreich ins Stocken. Das Verhältnis zwischen den USA und der Sowjetunion war sehr angespannt („Kalter Krieg“). Beiden Ländern erschien ein Abzug ihrer Truppen aus Österreich zu unsicher. Erst nach dem Tod des sowjetischen Diktators Stalin 1953 kam wieder Bewegung in die Gespräche über einen Staatsvertrag. Im Frühjahr 1954 erklärte sich die österreichische Regierung bereit, keinem militärischen Bündnis beizutreten zu wollen.

Österreich zwischen NATO und Warschauer Pakt

Im Jahr 1954 wurden die Verhandlungen zwischen den vier Besatzungsmächten und Österreich nach fünfjähriger Pause fortgesetzt: Die USA stimmten einem militärisch „neutralen“ Österreich zu, die Sowjetunion „bremste“ und wollte vorerst noch Truppen in Österreich behalten. In der Zeit formierten sich militärische Bündnisse: Die NATO, geführt von den USA, wurde 1949 gegründet, der Warschauer Pakt, geführt von der Sowjetunion, erst 1955. Die Bundesrepublik Deutschland trat der NATO bei. Um zu verhindern, dass auch Österreich der NATO beitritt, stimmte nun auch die Sowjetunion einem blockfreien und militärisch neutralen Österreich zu. 

Neutralität als Schlüssel zum Staatsvertrag

Bei den Verhandlungen zum Staatsvertrag vom 12.–15. April 1955 in Moskau einigten sich Österreich und die Sowjetunion darauf, dass Österreich wie die Schweiz eine „immerwährende Neutralität“ ausüben und keinem militärischen Bündnis beitreten sollte. Die Sowjetunion stimmte weiter zu, Österreich das „Deutsche Eigentum“ gegen eine Ablösezahlung zu übertragen. Die anderen drei Besatzungsmächte überließen Österreich ihr beschlagnahmtes Eigentum ohne Ablöse. Nun erklärte sich auch die Sowjetunion bereit, bis zum Ende des Jahres 1955 ihre Truppen aus Österreich abzuziehen.

Unterzeichnung des Staatsvertrags: „Österreich ist frei“

Diese Beschlüsse – man nennt sie auch das „Moskauer Memorandum“ – waren der Durchbruch für den Abschluss des Staatsvertrags. Anfang Mai fixierte eine Botschafterkonferenz der vier Staaten und Österreichs den endgültigen Text des Staatsvertrags. Am 15. Mai 1955 fand die feierliche Unterzeichnung des Staatsvertrags im Schloss Belvedere in Wien statt. Nach zehn Jahren der Besatzung konnte Außenminister Leopold Figl verkünden: „Österreich ist frei!“.

Die wichtigsten Punkte des „Staatsvertrags betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich“ sind die staatliche Souveränität und deren Anerkennung durch die internationale Staatengemeinschaft, das Anschlussverbot an Deutschland sowie die Anerkennung der Menschenrechte und der Rechte von Minderheiten. Nationalsozialistische Organisationen und die so genannte „Wiederbetätigung“ wurden verboten.

Die Neutralität Österreichs wurde in der österreichischen Verfassung geregelt. Die Beteiligung von ÖsterreicherInnen am Nationalsozialismus und die Mitverantwortung am Zweiten Weltkrieg kam auf österreichischen Wunsch hin im Staatsvertrag nicht vor und trug somit zum „Opfer-Mythos“ Österreichs bei.

Nachgefragt: Waren die ÖsterreicherInnen nun „Opfer“ oder „TäterInnen“ im Nationalsozialismus?

Lange hat sich Österreich als „Opfer“ des nationalsozialistischen Deutschlands gesehen. Seit den 1980er-Jahren gibt es eine aktive Auseinandersetzung mit der Rolle der ÖsterreicherInnen im Nationalsozialismus und ihrer Mitverantwortung.

Österreich wird neutral und unabhängig

Am 27. Juli 1955 trat der Staatsvertrag in Kraft, der Abzug der Besatzungstruppen begann. Am 26. Oktober beschloss der Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs. Österreich war ein freier, unabhängiger und souveräner Staat und konnte wieder eigenständige Entscheidungen treffen.

Auf den Punkt gebracht:

  • Österreichs Grenzen bleiben nach 1945 gleich wie in der Ersten Republik, Entschädigungszahlungen an Jugoslawien
  • Lange Verhandlungen um österreichischen Staatsvertrag (1947–1955), Neutralität als Schlüssel für die Einigung mit den vier Besatzungsmächten
  • 15.5.1955: Unterzeichnung Staatsvertrag, Besatzungstruppen ziehen ab; Österreich ist wieder ein freier, unabhängiger und souveräner Staat

Österreichischer Nationalfeiertag

Weißt du, warum der österreichische Nationalfeiertag am 26. Oktober gefeiert wird? Nachdem am 15. Mai 1955 der Staatsvertrag unterzeichnet wurde, mussten alle beteiligten Staaten den Vertrag nochmals bestätigen, damit er gültig wurde. Das geschah bis zum 27. Juli 1955 und der Staatsvertrag trat in Kraft. Der Vertrag sah vor, dass innerhalb von 90 Tagen alle Besatzungstruppen das Land verlassen mussten. Am 25. Oktober endete diese Frist und somit die Besatzung Österreichs. Am 26. Oktober beschloss der Nationalrat das Gesetz zur Neutralität des Landes. Deshalb wird am 26. Oktober in Österreich gefeiert!

Mythen und „Gschichtln“ um den Staatsvertrag

Wusstest du, dass es auch rund um den österreichischen Staatsvertrag einige Mythen gibt? Es sind Geschichten, die weitererzählt werden, aber nicht der (vollen) Wahrheit entsprechen. Beispielsweise, dass es zum positiven Abschluss der Verhandlungen in Moskau beitrug, dass sich die österreichischen Politiker als trinkfest erwiesen. Ein anderes Beispiel ist der berühmte Satz des österreichischen Außenministers Leopold Figl („Österreich ist frei!“). Figl hat ihn nicht vom Balkon des Schlosses Belvedere der jubelnden Menge zugerufen, sondern nach Abschluss der Verhandlungen im Saal ausgesprochen.

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024