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Was tut der Staat für Menschen mit Behinderung?

Seit dem Jahr 2006 gibt es in Österreich das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Dort sind die Rechte von Menschen mit Behinderung geregelt, zum Beispiel das Recht auf den Besuch einer Schule. Das Gesetz soll verhindern, dass Menschen mit Behinderung und deren Angehörige (Eltern, Geschwister, LebenspartnerInnen) benachteiligt und diskriminiert werden. 

Es gibt auch einen Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt). Er berät Menschen und überprüft, ob sie im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes benachteiligt werden.

Wenn Menschen aufgrund einer kognitiven Behinderung nicht mehr fähig sind selbstständig zu entscheiden, übernimmt diese Aufgabe ein/e SachverwalterIn. Diese Person hat die Aufgabe, im Interesse des behinderten Menschen zu handeln. Weil damit die Rechte des Menschen mit Behinderung stark eingeschränkt werden, ist das die letztmögliche Maßnahme.

UN-Behinderungskonvention und Inklusion

Im Jahre 2008 hat Österreich der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zugestimmt und versprochen, sie bis zum Jahre 2020 umzusetzen. Eine Gruppe von ExpertInnen soll dabei mithelfen und auch kontrollieren, dass dieses Ziel erreicht wird. Das Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der behinderte und andere benachteiligte Menschen an allen Aktivitäten teilnehmen können. 

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gedruckt am: Samstag, 5. Oktober 2024