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Der Rat der Europäischen Union und der EU-Ratsvorsitz

Österreich ist seit über 20 Jahren Mitglied der Europäischen Union (EU). Ab 1. Juli 2018 übernimmt Österreich für ein halbes Jahr eine besondere Rolle in der EU: Es führt den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Es ist das dritte Mal seit dem EU-Beitritt im Jahr 1995, dass Österreich dieses Amt innehat. Mit dem Vorsitz im Rat der Europäischen Union kommen wichtige Aufgaben auf die österreichischen PolitikerInnen zu.
Diese Aufgaben betreffen einerseits die österreichische Bundesregierung mit dem Bundeskanzleramt und den MinisterInnen, andererseits auch das Parlament. Der Ratsvorsitz wird aber auch die Landesregierungen bis hin zu einzelnen Gemeinden beschäftigen.
 

Was ist der „Rat der Europäischen Union“ (Ministerrat)?

Der Rat der Europäischen Union ist ein wichtiges EU-„Gremium“ (=Gruppe von Personen mit besonderer Aufgabe). Im Rat der Europäischen Union kommen die MinisterInnen der EU - Länder zusammen, um zu beraten.
Der Rat wurde 1958 als „Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ gegründet.

Andere Bezeichnungen für den Rat der Europäischen Union sind: „Ministerrat“, „Rat der EU“, „EU-Rat“, „EU-Ministerrat“, „Rat“, nicht aber: „Europäischer Rat“, „Europarat“.

Nachgefragt: Was ist was?
Achtung, Verwechslungsgefahr! „Europäischer Rat“ und „Europarat“ sind nicht andere Bezeichnungen für den Rat der Europäischen Union, sondern ganz andere Gremien:

Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder zusammen (im Unterschied dazu: der Rat der Europäischen Union aus den MinsterInnen).
Dies sind je nach Land: Bundeskanzler (wie in Österreich) oder Bundeskanzlerinnen, PremierministerInnen, MinisterpräsidentInnen, PräsidentInnen. 

Der Europarat ist gar keine Organisation der EU. VertreterInnen aus 47 Ländern setzen sich für die Menschenrechte und die Sicherung demokratischer Grundsätze ein.

 

Wer ist bei den Treffen dabei?

Es gibt keine festen Mitglieder im Rat der EU. Je nach Politikbereich entsenden die derzeit 28 EU-Mitgliedsländer die zuständige Fachministerin oder den zuständigen Fachminister zu den Treffen.
Zum Beispiel trifft sich der Rat der EU-Sozialministerinnen und -minister aus den 28 Ländern, um soziale Themen zu besprechen; der Rat der Umweltministerinnen und -minister der 28 Länder berät über Umweltthemen.

Insgesamt gibt es 10 verschiedene Zusammensetzungen („Ratsformationen“) für den Rat der Europäischen Union. Die Treffen finden in unterschiedlichem Rhythmus statt.
Dass die Arbeiten dieser zehn Ratsformationen gut aufeinander abgestimmt sind, darum kümmert sich der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, der sich ein Mal im Monat trifft.
 

Gesetzgebung

Der Rat der EU entscheidet gemeinsam mit dem Europäischen Parlament über die Rechtsvorschriften, die in der EU gelten.

Koordination

Er stimmt die politischen Maßnahmen der EU-Länder aufeinander ab.

Außen- und Sicherheitspolitik

In der Außen- und Sicherheitspolitik der EU geht es um die Beziehungen der EU zu den anderen Ländern. Bereiche wie Entwicklungshilfe, humanitäre Hilfe, Handel, aber auch Verteidigung gehören zur Außen- und Sicherheitspolitik.
Die Richtlinien für die Außen- und Sicherheitspolitik gibt der Europäische Rat vor. Der Rat der Europäischen Union muss dann dafür sorgen, dass diese Vorgaben umgesetzt werden.
Der Rat kann z.B. auch Sanktionen („Strafmaßnahmen“) gegen ein bestimmtes Land verhängen, wenn dies dem Ziel der EU von Frieden und Sicherheit dient.
Gemeinsam mit dem Hohen Vertreter / der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Europäischen Kommission ist der Rat vor allem dafür zuständig, dass alle Beteiligten in der Außenpolitik der EU „an einem Strang ziehen“.

Internationale Abkommen

Wenn die EU mit Nicht-EU-Ländern („Drittländern“) und internationalen Organisationen wie etwa der UNO verhandelt, spielt der Rat der Europäischen Union von Beginn bis Ende der Verhandlungen eine wichtige Rolle. Er. beauftragt die Europäische Kommission, die Verhandlungen zu beginnen.
Am Ende der Verhandlungen kann er entscheiden, ob die EU ein internationales Abkommen unterzeichnet. Solch eine internationale Vereinbarung könnte z.B. den Bereich „Handel“, „Verkehr“, oder „Wissenschaft und Technologie“ betreffen.

Haushaltsplan der EU

So wie in jeder Gemeinschaft muss auch in der EU darauf geachtet werden, wie viel Geld eingenommen wird und wie viel ausgegeben werden kann – und wofür. Dafür gibt es einen Plan, den „Haushaltsplan“. Dieser wird von der Europäischen Kommission erstellt. Der EU-Rat beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den Haushaltsplan.

https://www.demokratiewebstatt.at/thema/thema-oesterreichischer-eu-ratsvorsitz/rat-der-europaeischen-union-und-eu-ratsvorsitz
gedruckt am: Dienstag, 19. März 2024