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Die Wahlen zum Europäischen Parlament in Österreich

1995 trat Österreich gemeinsam mit Schweden und Finnland der Europäischen Union bei. 1996 fanden in Österreich erstmals Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Die Anzahl der Abgeordneten, die von Österreich in das Europäische Parlament entsendet werden, war bisher unterschiedlich.

Je nachdem, wieviele Mandate es im EU-Parlament insgesamt gibt und wie viele EinwohnerInnen ein Land hat, werden die Sitze auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt. 2009 hat Österreich 17 Abgeordnete in das EU-Parlament entsandt, 1996 und 1999 waren es sogar 21 Abgeordnete. 2019 werden zunächst 18 Abgeordnete aus Österreich in das EU-Parlament einziehen. Nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union gewann Österreich ein Mandat hinzu.

Bei den letzten EU-Wahlen haben in Österreich 45,4 Prozent aller Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der wahlberechtigten ÖsterreicherInnen nicht gewählt hat. Insgesamt war die Wahlbeteiligung in Österreich etwas höher als im EU-Durchschnitt.

Wahlbeteiligung im EU-Durchschnitt und Österreich
Europäische Union | Österreich


Wer ist bei den EU-Wahlen in Österreich wahlberechtigt?

Seit 2007 dürfen in Österreich Personen ab 16 Jahren wählen. Das gilt auch für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Neben Österreich gilt das Wahlrecht ab 16 Jahren nur in Malta. In Griechenland darf man mit 17 Jahren wählen, in allen anderen EU Ländern mit 18 Jahren. 

Bei den EU-Wahlen dürfen im Unterschied zu den Nationalratswahlen nicht nur österreichische StaatsbürgerInnen wählen. Auch Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, sind wahlberechtigt. 

Ein Beispiel: Ein italienischer Staatsbürger, der seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, ist bei den EU-Wahlen in Österreich wahlberechtigt. Dafür muss er allerdings auf sein Stimmrecht in Italien verzichten. Wenn dieser italienische Staatsbürger jünger als 18 Jahre alt ist, kommt es zu einer besonderen Situation: Er darf bei den EU-Wahlen in Österreich bereits wählen, in Italien dürfte er dies dagegen noch nicht.

Damit EU-BürgerInnen in Österreich überhaupt wählen dürfen, müssen sie in die österreichische Wählerevidenzliste für die EU-Wahlen eingetragen sein. Das gilt auch für britische StaatsbürgerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben: Wenn sie in die Wählerevidenzliste eingetragen sind, sind sie wahlberechtigt – selbst wenn Großbritannien bis dahin aus der EU ausgetreten wäre.

Insgesamt waren für die EU-Wahlen 2019 mehr als 6,4 Millionen Menschen in Österreich wahlberechtigt. Das waren etwas mehr als bei der letzten Wahl im Jahr 2014. 51,6 Prozent der wahlberechtigten Personen sind Frauen. 

Österreichische Volkspartei
SpitzenkandidatIn
Othmar Karas
Bisherige Fraktion im EU-Parlament
Fraktion der Europäischen Volkspartei
Sozialdemokratische Partei Österreichs
SpitzenkandidatIn
Andreas Schieder
Bisherige Fraktion im EU-Parlament
Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen
SpitzenkandidatIn
Harald Vilimsky
Bisherige Fraktion im EU-Parlament
Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit
Die GrünenGrüne Alternative
SpitzenkandidatIn
Werner Kogler
Bisherige Fraktion im EU-Parlament
Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz
NEOS – Das Neue Europa
SpitzenkandidatIn
Claudia Gamon
Bisherige Fraktion im EU-Parlament
Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
EUROPA JETZT — Initiative Johannes Voggenhuber
SpitzenkandidatIn
Johannes Voggenhuber
Bisherige Fraktion im EU-Parlament
KPÖ PLUS – European Left, offene Liste
SpitzenkandidatIn
Katerina Anastasiou
Bisherige Fraktion im EU-Parlament


Ziehen alle Parteien, die in Österreich zur EU-Wahl antreten, in das EU-Parlament ein?

In Österreich braucht eine Partei für den Einzug ins EU-Parlament mindestens 4 Prozent aller Wählerstimmen. In anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es unterschiedliche Regelungen. Die Schwelle darf allerdings in keinem Land höher als 5 Prozent sein. 

In Österreich können alle wahlberechtigten Personen zudem eine Vorzugsstimme an eine Kandidatin oder einen Kandidaten jener Partei vergeben, die sie angekreuzt haben. Damit ein Kandidat oder eine Kandidatin vorgereiht wird, müssen 5 Prozent der WählerInnen dieser Partei ihr/ihm eine Vorzugsstimme geben. 

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024