Wer ist bei den EU-Wahlen in Österreich wahlberechtigt?
Seit 2007 dürfen in Österreich Personen ab 16 Jahren wählen. Das gilt auch für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Neben Österreich gilt das Wahlrecht ab 16 Jahren nur in Malta. In Griechenland darf man mit 17 Jahren wählen, in allen anderen EU Ländern mit 18 Jahren.
Bei den EU-Wahlen dürfen im Unterschied zu den Nationalratswahlen nicht nur österreichische StaatsbürgerInnen wählen. Auch Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, sind wahlberechtigt.
Ein Beispiel: Ein italienischer Staatsbürger, der seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, ist bei den EU-Wahlen in Österreich wahlberechtigt. Dafür muss er allerdings auf sein Stimmrecht in Italien verzichten. Wenn dieser italienische Staatsbürger jünger als 18 Jahre alt ist, kommt es zu einer besonderen Situation: Er darf bei den EU-Wahlen in Österreich bereits wählen, in Italien dürfte er dies dagegen noch nicht.
Damit EU-BürgerInnen in Österreich überhaupt wählen dürfen, müssen sie in die österreichische Wählerevidenzliste für die EU-Wahlen eingetragen sein. Das gilt auch für britische StaatsbürgerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben: Wenn sie in die Wählerevidenzliste eingetragen sind, sind sie wahlberechtigt – selbst wenn Großbritannien bis dahin aus der EU ausgetreten wäre.
Insgesamt waren für die EU-Wahlen 2019 mehr als 6,4 Millionen Menschen in Österreich wahlberechtigt. Das waren etwas mehr als bei der letzten Wahl im Jahr 2014. 51,6 Prozent der wahlberechtigten Personen sind Frauen.