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Wie wird Außenpolitik gemacht?

In Dialog mit der Welt zu sein, ist Aufgabe der Außenpolitik. Sie umfasst alle politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereiche, die Österreich mit anderen Ländern teilt. In Österreich ist für alle außenpolitischen Bereiche das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zuständig:

Wichtige Ziele außenpolitischen Handelns

  • Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit (Link zum Thema „Entwicklungszusammenarbeit“
  • Aufbau und Erhaltung wirtschaftlicher Beziehungen
  • Kultureller Austausch
  • Wahrung der Menschenrechte und des Völkerrechts
  • Vertretung Österreichs in europäischen und internationalen Organisationen
  • Europapolitik
  • Sicherheits- und Friedenspolitik

Die Pflege der Beziehungen zu anderen Ländern als auch zu internationalen Organisationen, wie der UNO, und die Vertretung Österreichs nach außen sind wichtige Aufgaben der Außenpolitik. Sicherheit, Frieden und Stabilität sind ebenso Teil außenpolitischen Handelns, aber auch die Unterstützung anderer Länder gehört dazu. Durch Bündnisse, Verträge und Abkommen werden Beziehungen zu anderen Ländern gefestigt und auf Dauer geregelt. Das erleichtert nicht nur Reisen und Studieren in anderen Ländern, sondern ermöglicht den wirtschaftlichen und kulturellen Austausch zwischen Österreich und der Welt.

Botschaften vertreten Österreich in der Welt

Um mit anderen Ländern in Kontakt zu bleiben, gibt es Botschaften. Sie sind die diplomatische Vertretung eines Staates in einem anderen Staat. Außerdem sind sie eine wichtige Anlaufstelle für die eigenen Bürger:innen im jeweiligen Gastland.

In 93 Ländern hat Österreich Botschaften. Umgekehrt gibt es 116 Botschaften aus verschiedenen Ländern der Welt in Wien. An der Spitze einer Botschaft steht der/die Botschafter:in, er/sie vertritt die Republik Österreich im jeweiligen Gastland. in manchen Ländern kümmern sich die Botschafter:innen auch um die angrenzenden Nachbarländer. Botschafter:innen werden vom Bundespräsidenten ernannt. Für ihren Einsatz im Ausland brauchen sie zusätzlich die Zustimmung des Gastlandes (eine sogenannte „Akkreditierung“). In einer Botschaft arbeiten zahlreiche weitere Mitarbeiter:innen, sie repräsentieren Österreich bei Verhandlungen oder bei wichtigen Veranstaltungen, kümmern sich um die Interessen Österreichs und unterstützen österreichische Bürger:innen.

Auf den Punkt gebracht: Rechtsschutz von Botschaften

Botschaften haben im Gastland eine besondere Stellung. Das Gelände, auf dem eine Botschaft liegt, ist völkerrechtlich geschützt, d.h. das Gastland darf es nur mit Einwilligung des Botschaftslandes betreten. Umgangssprachlich wird dabei auch von Exterritorialität (also außerhalb des eigenen Landes befindlich) gesprochen.

Die am weitesten entfernte Botschaft Österreichs liegt übrigens in Canberra (Australien). Sie ist auch für Neuseeland, Fidschi und andere Inselstaaten im Pazifik zuständig. Fast 16000 Kilometer ist sie von Österreich entfernt, das sind fast 20 Stunden reine Flugzeit. Die höchstgelegene Botschaft hat ihren Sitz in Addis Abeba. Die Hauptstadt Äthiopiens liegt auf 2355 Höhenmetern. Damit überragt das Botschaftsgebäude sogar den Schneeberg.

Aufgaben von Botschaften

Nachgefragt: Wo bekomme ich Infos und Hilfe im Ausland?

Am besten informierst du dich bereits vor Antritt einer Reise über geltende Einreise- und Ausreisebestimmungen sowie besondere Sicherheitshinweise und mögliche Reisewarnungen. Du kannst dich auch beim Auslandservice registrieren, so kannst du im Notfall überall auf der Welt kontaktiert werden. Rund um die Uhr erreichbar ist der Bereitschaftsdienst des Außenministeriums unter der Telefonnummer: 0043 1 90115 44 11. In besonderen Gefahrensituationen können Staatsangehörige auch durch Rückholungen nach Hause gebracht werden.

Welche Arten von österreichischen Vertretungen gibt es?

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gedruckt am: Sonntag, 21. April 2024