Hauptziele der europäischen Außenpolitik sind Stabilität, Menschenrechte und Demokratie, sowie die Verbreitung des Wohlstands und Rechtsstaatlichkeit. Dazu stehen ihr unterschiedliche Instrumente zur Verfügung, wie etwa multi- bzw. bilateralen Vereinbarungen, gemeinsame Leitlinien und zwischenstaatliche Gesetze, die die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Beziehungen zwischen den EU-Ländern zu weiteren Staaten regeln. Durch das gemeinsame Vorgehen soll die Position der EU-Länder gestärkt werden. Außerdem erleichtert es das gemeinsame Vorgehen bei Konflikten und Krisen.
In den „Allgemeinen Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union (Art 21) heißt es dazu:
„Die Union lässt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten, die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren und denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts.“
Gemeinsame Verträge regeln etwa Gesundheitsleistungen, die EU-Bürger:innen in einem anderen Land in Anspruch nehmen. Die Kosten für Krankenhausaufenthalte oder Arztbesuche im Ausland können dank solcher Abkommen von den Sozialversicherungen zwischen dem Heimatland und dem Gastland übernommen werden. Auslieferungsabkommen legen Bestimmungen über den Umgang mit Menschen fest, die in einem anderen Land angeklagt sind. So ist im Auslieferungsabkommen zwischen der EU und den USA geregelt, das Verdächtige aus einem EU-Land nur dann in die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden, wenn ihnen dort nicht die Todesstrafe droht.