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Welche Gerichte gibt es?

„Wir sehen uns vor Gericht“ – diese Aussage hört man im Alltag immer wieder. Doch das bedeutet nicht, dass man einfach zum nächsten Gericht gehen kann und dieses dann für den Fall zuständig ist.

Es gibt verschiedene Arten von Gerichten, die für unterschiedliche Streitigkeiten zuständig sind. Damit soll gesichert werden, dass das zuständige Gericht über das notwendige Fachwissen verfügt und ein faires Verfahren für alle Beteiligten möglich ist. 

Allgemein kann man in Österreich zwischen den „ordentlichen Gerichten“ und den Verwaltungsgerichten unterscheiden. Daneben gibt es den Verfassungsgerichtshof. Eine weitere Gruppierung sind internationale Gerichte, zum Beispiel der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und die Internationalen Strafgerichtshöfe der Vereinten Nationen.

Ordentliche Gerichtsbarkeit

Die sogenannte „ordentliche Gerichtsbarkeit“ entscheidet in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Mehr über das Zivilrecht und das Strafrecht erfährst du im Kapitel „Welche Gerichtsverfahren gibt es?“.

Zu den „ordentlichen Gerichten“ gehören in Österreich die Bezirksgerichte, die Landesgerichte, die Oberlandesgerichte und der Oberste Gerichtshof.

Nachgefragt: Warum spricht man von einem „ordentlichen“ Gericht?

Bis Mitte des 19. Jahrhunderts war es in der Monarchie Österreich-Ungarn üblich, dass Gerichte mit Beamten besetzt waren. Ihre Entscheidungen waren nicht unabhängig vom Kaiser und von der Verwaltung. Eine Ausnahme waren die sogenannten „ordentlichen Gerichte“, wo es unabhängige Richter gab. Dieser Name ist bis heute geblieben.

Welches Gericht ist für einen Fall zuständig und warum? In den folgenden Beispielen erfährst du mehr über die Zuständigkeiten der Gerichte und über die verschiedenen Instanzen (Ebenen).

Beispiel Zivilverfahren vs Strafverfahren

Auf den Punkt gebracht:

Wenn ein nächsthöheres Gericht angerufen wird, eine gerichtliche Entscheidung der unteren Instanz abzuändern oder aufzuheben, spricht man von einem „Instanzenzug“. Bei zivilrechtlichen Angelegenheiten gibt es immer zwei Instanzen, d.h. zwei Ebenen. Je nachdem, auf welcher Ebene das Verfahren beginnt (Bezirksgericht bzw. Landesgericht), ist das Landesgericht oder Oberlandesgericht zweite Instanz. Dritte und letzte Instanz ist bei wichtigen Angelegenheiten immer der Oberste Gerichtshof, darum nennt man ihn auch Höchstgericht.

Überblick über die ordentliche Gerichtsbarkeit in Österreich

Oberster Gerichtshof (OGH)

4 Oberlandesgerichte (OLG)

20 Landesgerichte (LG)

116 Bezirksgerichte (BG)

Die Verwaltungsgerichte

Diese Gerichte haben die Aufgabe, Entscheidungen der Behörden zu überprüfen. Das betrifft die Gemeinde-, Landes- und Bundesebene.

Zu diesen Gerichten zählen:

  • Die neun Landesverwaltungsgerichte
  • Das Bundesfinanzgericht
  • Das Bundesverwaltungsgericht
  • Der Verwaltungsgerichtshof
     

Der Verfassungsgerichtshof ist ein eigenes Höchstgericht, das für besondere Angelegenheiten und zur Auslegung der Verfassung zuständig ist.

BürgerInnen können sich beispielsweise an die Landesverwaltungsgerichte wenden, wenn sie der Meinung sind, eine Landes- oder Gemeindebehörde habe falsch gehandelt.

Frau Maier möchte ein Gartenhaus errichten, bekommt dafür aber keine Genehmigung von der Gemeinde. Sie kann gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einreichen. 

Das Landesverwaltungsgericht entscheidet im Fall von Frau Maier. Eine Revision, d.h. ein Rechtsmittel gegen eine Erkenntnis in zweiter Instanz, ist beim Verwaltungsgerichtshof unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Das Bundesfinanzgericht und das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden betreffend Entscheidungen von Verwaltungsbehörden auf Bundesebene.

Der Verwaltungsgerichtshof ist die höchste Instanz und überprüft die Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte, des Bundesfinanzgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. 

Überblick über die Verwaltungsgerichte in Österreich

Verwaltungsgerichtshof
(Höchste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit; entscheidet über Revisionen gegen Erkenntnisse der Landesverwaltungsgerichte, des Bundesfinanzgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts)
Landesverwaltungsgericht
(entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Gemeinde- und Landesverwaltung)
Bundesverwaltungsgericht
(entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Bundesverwaltung)
Bundesfinanzgericht
(entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide eines Finanzamtes oder Zollamtes)
Verfassungsgerichtshof
(„Hüter der Verfassung“)

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024