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Nach 1945

Nach 1945 endete zwar der Holocaust, jedoch hatte das Leid der Überlebenden vielfach noch kein Ende. Eine Rückkehr in ein „normales“ Leben war aus vielerlei Gründen nicht möglich: Die körperlichen und psychischen Belastungen begleiteten die Opfer oft ein Leben lang. Viele hatten nicht „nur“ ihren Besitz, sondern sämtliche Familienangehörige durch den Holocaust verloren. Eine Rückkehr der Jüdinnen und Juden in die Heimat war vielen nicht möglich, zu schwer wog die Erinnerung an die dort erlittene Verfolgung. Oft wurden sie, wie auch in Österreich, nicht willkommen geheißen.

Der massive Antisemitismus in der Mehrheitsbevölkerung war auch nach Kriegsende in den meisten nicht plötzlich „verschwunden“. Nach 1945 wanderten viele europäische Juden und Jüdinnen aus, u.a. nach Amerika, und in das damalige britische Mandatsgebiet, das 1948 zum Staat Israel wurde.

In der österreichischen Opferfürsorgegesetzgebung wurden anfangs nur politisch Verfolgte, ab 1947 bzw. 1949 auch Juden und Jüdinnen bzw. in Konzentrationslagern inhaftiert gewesene Roma und Sinti als Opfer des NS-Regimes anerkannt. Jene Roma und Sinti, die in sogenannten „Zigeunerlagern“ wie dem burgenländischen Lackenbach inhaftiert gewesen waren, mussten bis 1988 auf ihre Anerkennung und damit Leistungen aus dem Gesetz warten. Für andere Opfergruppen, wie Homosexuelle oder als „asozial“ verfolgte Menschen, aber auch Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung verfolgt wurden, dauerte es bis zur Errichtung des Nationalfonds im Jahre 1995.

Auch erlebten sie vielfach nicht, dass die Verbrechen des Holocaust gesühnt wurden. Viele der TäterInnen konnten flüchten, die meisten kamen ungestraft davon.
Bei den Nürnberger Prozessen im Jahr 1949 wurden 209 Personen angeklagt und verurteilt, 12 der Hauptkriegsverbrecher wurden zum Tode verurteilt. Aber zahlreiche Menschen, die am Holocaust beteiligt gewesen waren, konnten nach Kriegsende einfach ihr Leben und ihre Karrieren fortsetzen.
Beispielsweise waren allein in Auschwitz rund 7.000 SS-Angehörige im Dienst. Nur 788 kamen nach Kriegsende vor Gericht.

In Österreich wurden zur Verfolgung der nationalsozialistischen Verbrechen „Volksgerichte“ eingerichtet, von denen rund 136.000 Verfahren eingeleitet wurden. 13.607 Menschen wurden schuldig befunden, 43 wurden zum Tode verurteilt. Doch besonders ab 1948 kamen die meisten der Verurteilten vergleichsweise rasch wieder frei. Nach Abschluss des Staatsvertrags 1955 wurde die Volksgerichtsbarkeit abgeschafft.

„Auschwitzlüge“ und „Mauthausenlüge“: Leugnung des Holocaust

Nichtsdestotrotz versuchen einige Gruppen immer noch, den Holocaust zu verharmlosen, ihn als „Lüge“ darzustellen und zu leugnen. Dazu als gehören vor allem AnhängerInnen der nationalsozialistischen Ideologie und jene, die das NS-Regime und die in die Verbrechen verwickelten TäterInnen entschuldigen wollen. Die Leugnung des Holocaust ist auch untrennbar mit antisemitischen Vorurteilen verbunden. 

Aus Unwissenheit, aber auch aus nationalistischen Überlegungen, wird der Holocaust vielerorts auch verharmlost, wenn zum Beispiel die Mitverantwortung der Angehörigen der eigenen Nation geleugnet oder als sehr gering dargestellt wird, wie es in der Nachkriegszeit auch in Österreich der Fall war.

Was im Holocaust geschehen ist, übersteigt tatsächlich jegliches Vorstellungsvermögen. Die Leugnung des Holocaust bedeutet jedoch ein weiteres Unrecht an den Opfern, und steht in Österreich und zahlreichen anderen Länder Europas unter Strafe.

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024