Republik Österreich - Parlament Parlament Österreich - Parlament
DemokratieWEBstatt.at

Von KlassensprecherInnen bis BundesschulsprecherInnen

Österreich ist das einzige Land, das Schülervertretungen bundesgesetzlich verankert hat. Schülervertretungen gibt es auf innerschulischen und überschulischen Ebenen. Die KlassensprecherInnen setzen sich für die Anliegen ihrer KlassenkollegInnen ein, sie bestimmen bei vielen schulischen Angelegenheiten mit.
Sehr viele politische Karrieren begannen einst mit der Wahl zum Klassen- oder Schulsprecher. Klick dich durch die Profile der ins Parlament gewählten MandatarInnen und zähl nach, wie viele von ihnen bereits in ihrer Schulzeit ihre ersten Erfahrungen als „SprecherIn“ gesammelt haben. Die Bundesschülervertretung vertritt die Interessen der SchülerInnen gegenüber der Politik auf Bundesebene.

Im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) ist genau geregelt, wie die Interessen der einzelnen Gruppen sichtbar gemacht und wie sie umgesetzt werden können. Und das funktioniert ganz ähnlich wie in der großen Demokratie des Staates Österreich. So wie es VertreterInnen des Volkes auf verschiedenen Ebenen (Gemeinden, Bundesländer, bundesweit) gibt, so gibt es in der Schule LehrervertreterInnen, ElternvertreterInnen und SchülervertreterInnen auf verschiedenen Ebenen. Im Fall der SchülerInnen sind das die KlassensprecherInnen, KlassensprechervertreterInnen, SchulsprecherInnen, LandesschulsprecherInnen und BundesschulsprecherInnen.

Auf den Punkt gebracht: Auch Eltern entscheiden in der Schule mit.

Nicht nur die SchülerInnen und LehrerInnen sind im Schulleben aktiv eingebunden und wählen Vertretungen. Auch Eltern haben eigene Interessensvertretungen. Diese ElternvertreterInnen entscheiden im Schulforum und im Schulgemeinschaftsausschuss mit. Viele Eltern sind auch in Elternvereinen aktiv. Bei österreichweiten Schulfragen wird der Elternbeirat einbezogen.

Schülervertretungen in der Schule

Die SchülervertreterInnen tragen dazu bei, dass die Schule gemäß ihren Aufgaben handelt. Das bedeutet, dass sie handeln müssen, sobald SchülerInnen politisch beeinflusst werden oder wenn irgendwelche (körperlich oder psychisch) gesundheitsschädigenden Faktoren auffallen (z.B: Turnunterricht im frisch lackierten Turnsaal, Mobbing in der Klasse, zu teurer Schikurs, bei dem nicht alle SchülerInnen mitfahren können, …). Sie müssen über alle Schulangelegenheiten informiert werden, dürfen mitreden und in vielen Schulgremien mitentscheiden.

Schülervertretungen in der Schule

 

Überregionale Schülervertretungen

Es gibt Angelegenheiten, die Schulen in einem gesamten Bundesland betreffen, wie zum Beispiel, ob sprachliche Minderheiten ein Anrecht auf Unterricht in ihrer Muttersprache haben. Es gibt auch Themen, die Schulen in ganz Österreich betreffen. Zum Beispiel die Diskussion über die schulautonomen Tage des Schuljahres. In diesen Fällen werden die landes- und bundesweiten Vertretungen aktiv. Allerdings haben sie bei den Schulbehörden lediglich Beratungsrecht und kein Mitbestimmungsrecht wie die schulischen VertreterInnen.

Überregionale Schülervertretungen

 

Nachgefragt: Sind die Schülervertretungen in jeder Schule gleich?

Neben den Klassen- und SchulsprecherInnen gibt es noch weitere SchülervertreterInnen. Die UnterstufensprecherInnen sind für die UnterstufenschülerInnen einer Schule da. Sie werden von den KlassensprecherInnen der 5.-8. Schulstufe gewählt. Je nach Schulform gibt es außerdem auch AbteilungssprecherInnen, sie sind in Schulen, die in Fachabteilungen unterteilt sind, aktiv, und TagessprecherInnen, die in Berufsschulen gewählt werden.

https://www.demokratiewebstatt.at/schule-und-demokratie/von-klassensprecherinnen-bis-bundesschulsprecherinnen
gedruckt am: Freitag, 22. März 2024