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Wahlen in der Schule

Wahlen gehören zu jeder Demokratie. Sie müssen fair und gerecht ablaufen. Das gilt für die Wahlen in der Schule genauso wie für Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene. Als Schülervertretungen innerhalb der Schule kannst du KlassensprecherInnen, UnterstufensprecherInnen und SchulsprecherInnen wählen. Für jede dieser Wahlen gibt es gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen.

Wer wird gewählt?

Ab der fünften Schulstufe sind nach dem Schulunterrichtsgesetz (SchUG) für jede Klasse eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher und eine Stellvertretung zu wählen. Jede Schülerin und jeder Schüler der Klasse kann sich dieser Wahl stellen (passives Wahlrecht). Alle SchülerInnen der Klasse dürfen wählen (aktives Wahlrecht). Die KlassensprecherInnen und ihre StellvertreterInnen bleiben so lange im Amt, bis eine neue Wahl stattfindet, meist ein ganzes Schuljahr. Wie du siehst, funktioniert das ganz ähnlich wie etwa bei den Nationalratswahlen. Auch hier gibt es ein passives und aktives Wahlrecht und die Befristung auf eine bestimmte Zeit.

Ab der neunten Schulstufe wird auch eine Schulsprecherin oder ein Schulsprecher gewählt. Jede Schülerin und jeder Schüler ab der neunten Schulstufe kann sich für diese Wahl aufstellen lassen (passives Wahlrecht) und alle SchülerInnen ab der neunten Schulstufe sind wahlberechtigt (aktives Wahlrecht). Die Schulsprecherin oder der Schulsprecher einer Schule vertritt die Interessen der SchülerInnen der gesamten Schule, auch die der SchülerInnen der Unterstufe. Das heißt also, dass die Verantwortung der Schulsprecherin oder des Schulsprechers schon ganz schön groß ist. Deshalb müssen für diese Funktion auch zwei StellvertreterInnen gewählt werden.

Wie wird gewählt?

Die Wahlen der SchülervertreterInnen sind gesetzlich geregelt. Es heißt, Klassen- und SchulsprecherInnenwahlen müssen gleich, unmittelbar, geheim und persönlich sein.

Das bedeutet:

  • Gleiche Wahl: Jede Schülerin und jeder Schüler darf nur einmal wählen und jede Stimme zählt gleich viel.
  • Unmittelbare Wahl: Es werden direkt Personen gewählt (im Gegensatz zu Parteien oder Gruppen).
  • Geheime Wahl: Niemand kann herausfinden, wer für wen gestimmt hat.
  • Persönliche Wahl: Jede Schülerin und jeder Schüler muss ihre oder seine Stimme selbst abgeben und kann durch niemanden vertreten werden.

Die „oberste Wahlbehörde“ ist die Schulleitung oder eine von der Schulleitung beauftragte Lehrperson. Diese Person muss bei der Wahl nicht anwesend sein, hat aber dafür zu sorgen, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft und die Stimmen richtig ausgezählt werden.

Checkliste für Schülervertretungswahlen in der Schule

  • Zeitraum: Schülervertretungen in der Schule sollten innerhalb der ersten fünf Wochen eines Schuljahres gewählt werden.
  • Information: Die Namen aller KandidatInnen müssen veröffentlicht werden. Alle KandidatInnen müssen die Gelegenheit erhalten, ihre Interessen und Ziele zu präsentieren.
  • Durchführung: Bei der Wahl muss eine Urne und Wahlzettel in gleicher Farbe, Form und Größe zur Verfügung stehen.
  • Ergebnis: Das Wahlergebnis muss nach der Wahl bekanntgegeben werden.

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gedruckt am: Freitag, 19. April 2024