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Was steckt in unseren Lebensmitteln drin?

Lebensmittel, die es in Österreich zu kaufen gibt, werden streng kontrolliert. Um sich über Herkunft, Produktion und Inhaltsstoffe der Lebensmittel bestmöglich informieren zu können, müssen Lebensmittel für die VerbraucherInnen gekennzeichnet werden. Welche Infos auf den Lebensmitteln bekannt gegeben werden müssen, ist in einer EU-Verordnung festgelegt. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten.

Wichtige Pflichtangaben:

  • Klare Bezeichnung des Lebensmittels
  • Verzeichnis der Zutaten
  • Allergene
  • Zusatzstoffe
  • die Nettofüllmenge des Lebensmittels
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum
  • Hinweise zur Verwendung und Aufbewahrung (z. B. „Vor dem Öffnen schütteln“)
  • Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmens
  • das Ursprungsland oder der Herkunftsort
  • Anleitung zur Zubereitung
  • Alkoholgehalt bei alkoholischen Getränken
  • Nährwerttabelle

Auf den Punkt gebracht: Allergene und Zusatzstoffe

Im Lebensmittelbereich gibt es 14 Hauptallergengruppen (wie zum Beispiel: Eier, Gluten, Sellerie etc.). Sie müssen durch Hervorhebung in der Zutatenliste vermerkt oder extra angeführt sein. Zusatzstoffe werden u. a. zum Haltbarmachen, zum Färben oder zum Süßen von Nahrungsmitteln verwendet. Sie sind oft auch unter ihrer E-Nummer in der Zutatenliste zu finden (Betacarotin ist beispielsweise als E160a bekannt und wird als Lebensmittelfarbstoff verwendet).

Zusätzliche Angaben

  • Viele Produkte haben auch Gütesiegel abgedruckt, z. B.  „Fairtrade“ für fair gehandelte Produkte. Eine Liste aller dieser Gütezeichen und Marken findest du auf konsument.at.
  • Auf den Produkten findest du oft auch Infos zur korrekten Entsorgung der Verpackung.
Recyclingsymbol
Eierkennzeichnung Auf jedem Ei müssen Herkunft, Art der Tierhaltung und Datum vermerkt sein. umweltbeberatung.at © Thomas R. Schwarz / Wikipedia / CC-BY-SA

Außerdem

  • Gentechnik: Lebensmittel, die gentechnisch verändert wurden, daraus bestehen oder aus ihnen hergestellt wurden, müssen auf der Verpackung ebenfalls entsprechend gekennzeichnet werden.
  • Täuschungsverbot: Alle Angaben, die auf Lebensmitteln zu finden sind, müssen klar verständlich sein und dürfen nicht in die Irre führen. Jede Form der Täuschung ist verboten, das gilt zum Beispiel für Angaben, die den Eindruck erwecken, ein Lebensmittel könnte Krankheiten vorbeugen oder heilen. 

Nachgefragt: Wie wichtig ist das Mindesthaltbarkeitsdatum?

Der Hersteller muss Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Wird Produkt richtig gelagert, dann steht er bis zu diesem Zeitpunkt dafür gerade, dass es im optimalen Zustand ist. Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten, bedeutet das – im Gegensatz zum Verbrauchsdatum – also nicht, dass die Lebensmittel verdorben sind. Durch Riechen, Schmecken und genaues Betrachten kann man am besten selbst entscheiden, ob das gekaufte Produkt noch genießbar ist. So kannst du der Lebensmittelverschwendung entgegenwirken.

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gedruckt am: Samstag, 16. März 2024