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Von der Monarchie zur Republik

Im Jahr 2018 ist es 100 Jahre her, dass Österreich zur Republik wurde. 100 Jahre – das scheint eine lange Zeit zu sein. Andererseits: Mehr als sechsmal so lang war Österreich keine Republik gewesen, sondern eine Monarchie bzw. Teil einer Monarchie. Etwa 640 Jahre lang hatten die Habsburger als Erzherzöge, KönigInnen und KaiserInnen Österreich regiert.

Die Monarchie hatte sich zwar in den rund 640 Jahre mehrfach verändert: HerrscherInnen, Grenzen und selbst der Name des Herrschaftsgebietes wechselten. Gesetze, Rechte und die Möglichkeiten für die BürgerInnen, mitzubestimmen, wandelten sich im Laufe der Zeit.Die Staatsform aber blieb in all den Jahrhunderten eine Monarchie.

Warum also änderte sich das im Jahr 1918? Was war geschehen?

DEN einen einzigen Grund, warum die Monarchie zerbrach und eine Republik entstand, gibt es wohl nicht. Vielmehr sind es zahlreiche Gründe – eine Mischung aus Veränderungen, die sich über lange Zeit entwickelt hatten, und Ereignissen, die sich überstürzten.

Von der absoluten zur konstitutionellen Monarchie

1848 hatte in Österreich eine Revolution stattgefunden. Es war ein Aufstand gegen die Herrschaft der Habsburger gewesen, die BürgerInnen verlangten eine Verfassung, viele Länder des Kaiserreiches forderten die Unabhängigkeit, so z.B. Ungarn. Die Revolution wurde niedergeschlagen. Da aber viele Forderungen letztlich unerfüllt geblieben waren, brodelte es unter der Oberfläche weiter.

Nachdem im Jänner 1848 Kaiser Ferdinand I. abgedankt hatte, bestieg Kaiser Franz Joseph I. den Thron. Er stand vor der Herausforderung, die Macht der Monarchie nach dem Revolutionsjahr 1848 zu festigen und den Vielvölkerstaat „zusammenzuhalten“.

Einige Jahre herrschte Franz Joseph mit absoluter (uneingeschränkter) Macht. Schließlich musste er aber einigen politischen Forderungen nachgeben.

So kam es 1867 zu zwei wichtigen Schritten, die die Monarchie stark veränderten:

  • Der Ausgleich mit Ungarn
    Der Kaiser stimmte dem sogenannten „Ausgleich“ mit Ungarn zu. Dadurch
    • wurde das „Kaisertum Österreich“ zur k. u. k. Doppelmonarchie (offiziell: „Österreichisch-Ungarische Monarchie“). Die eine Reichshälfte dieser Doppelmonarchie war das Königreich Ungarn (auch „Transleithanien“ genannt), alle anderen Länder des (ehemaligen) Kaisertums Österreich bildeten die zweite Hälfte des Reiches und wurden unter dem Begriff „Cisleithanien“ zusammengefasst.
    • war nun Franz Joseph gleichzeitig König von Ungarn und Kaiser von Österreich.
    • existierten zwei Regierungen und zwei Volksvertretungen nebeneinander: Ein Reichsrat vertrat die Länder der österreichischen Reichshälfte, ein Reichstag die ungarische Reichshälfte.

 

 

  • Die Dezemberverfassung
    Die Dezemberverfassung wurde 1867 vom Reichsrat der österreichischen Reichshälfte beschlossen. Im Dezember setzte Kaiser Franz Joseph I. sie in Kraft.
    • Die Dezemberverfassung bestand aus mehreren grundlegenden Gesetzen: Diese Staatsgrundgesetze regelten unter anderem die Grund- und Menschenrechte. Außerdem beinhalteten sie die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, wie z.B. die Gleichheit vor dem Gesetz, die Glaubens- und Gewissensfreiheit oder das Recht auf Wahrung der Sprache und Nationalität aller Volksstämme der Monarchie.

    • Die Staatsgrundgesetze legten auch die Grundzüge für den Reichsrat und die Regierung fest.

    • Die Dezemberverfassung blieb bis 1918 die verfassungsrechtliche Grundlage der Monarchie. Sie ist als Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 bis heute einer der zentralen Bestandteile des österreichischen Verfassungsrechts und damit auch eine Grundlage der heutigen Republik Österreich.

    • Durch die Dezemberverfassung wurde verfassungsmäßige Regierungsform endgültig eingeführt. Kaiser Franz Joseph hatte nun nicht mehr die uneingeschränkte Macht, sondern er teilte sie mit dem Reichsrat. Er konnte allerdings weiterhin Gesetzesbeschlüsse verhindern, z.B. indem er sein Veto dagegen einlegte.

 

 

Nachgefragt: Was war der Reichsrat?
Seit 1861 gab es einen Reichsrat, der als Parlament für die Gesamtmonarchie zuständig war und sich aus dem Abgeordnetenhaus und dem Herrenhaus zusammensetzte. Ab 1867 war der Reichsrat das Parlament für die so genannte cisleithanische Reichshälfte (also alle Länder der Monarchie außer Ungarn).

Mitspracherechte und Wahlen in der Monarchie

Mit der Dezemberverfassung und dem Beginn der konstitutionellen Monarchie sind wichtige Schritte in Richtung „mehr Demokratie“ gesetzt.In der weiteren Regierungszeit Kaiser Franz Josephs kommt es zu zahlreichen Änderungen beim Wahlrecht und den Mitbestimmungsmöglichkeiten der BürgerInnen.

Durch Reformen im Wahlrecht gelingt es, dass auch weniger wohlhabende Staatsbürger (Bauern, Kleinbürger) im Reichsrat vertreten sind. Ab 1880 entstehen Massenparteien. 1907 wird schließlich das Allgemeine Wahlrecht für Männer eingeführt.

Überblick der Entwicklung des Wahlrechts und der Mitspracherechte

Seit 1861 gab es den Reichsrat als Parlament, der aus Abgeordnetenhaus und Herrenhaus bestand. Die Abgeordneten des Herrenhauses bestimmte der Kaiser. Die Abgeordneten des Abgeordnetenhauses wurden von den Landtagen entsendet.

In der k.u.k. Monarchie galt (bis 1907) das „Kurien- und Zensuswahlrecht“: Wählen durfte nur, wer aus einer höheren sozialen Schicht kam, viel Geld besaß und Steuern in einer bestimmten Höhe zahlte (= „Zensus“), also meist reiche Männer, nur wenige Frauen.

Durch dieses Wahlrecht waren vor allem wohlhabende Männer, wie z.B. Adelige oder Großgrundbesitzer, in den Parteien des Abgeordnetenhauses vertreten („Honoratiorenparteien“). Weibliche Abgeordnete gab es in diesem Parlament der Monarchie übrigens noch nicht.

Zwar erhielten nach und nach weitere Bevölkerungsgruppen grundsätzlich das Wahlrecht. Allerdings konnten viele Personen, die zu diesen Gruppen gehörten, den Zensus nicht leisten, sie blieben daher von den Wahlen ausgeschlossen. Das führte dazu, dass die Vertreter dieser Gruppen im Abgeordnetenhaus weiterhin zahlenmäßig deutlich unterlegen waren.

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024