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Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften

Für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft oder die Eintragung als Bekenntnisgemeinschaft ist in Österreich das Kultusamt zuständig. Dieses gehört zum Bundeskanzleramt.

Dass eine Religionsgemeinschaft anerkannt wird, bedeutet nicht, dass sie irgendwie „besser“ oder „rechtmäßiger“ ist als andere.

Die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich sind jene, die historisch, aufgrund des Anerkennungsgesetzes 1874 oder aufgrund eigener Gesetze anerkannt wurden. Dazu gehören unter anderem die katholische Kirche, die evangelische Kirche, die griechisch-orthodoxe Kirche, die islamische Glaubensgemeinschaft und die israelitische Religionsgesellschaft.

Die gesetzliche Anerkennung geht auf das Staatsgrundgesetz von 1867 zurück. In diesem werden u.a. jeder anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft bestimmte Grundrechte zugestanden. Die Bedingungen für die Anerkennung von Seiten des Staates wurden aber erst mit dem Anerkennungsgesetz von 1874 festgelegt.
Eine der Bedingungen für eine staatliche Anerkennung einer religiösen Gemeinschaft ist „daß ihre Religionslehre, ihr Gottesdienst, ihre Verfassung, sowie die gewählte Benennung nichts Gesetzwidriges oder sittlich Anstößiges enthält“.
Dies gilt auch heute noch.

Die Stellung der Katholischen Kirche ist darüber hinaus durch das Konkordat geregelt
Die Anerkennung einiger anderer Religionsgemeinschaften wurde mit einem eigenen Gesetz oder per Verordnung geregelt.

Rechte der anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften

Mit der Anerkennung sind einige besondere Rechte verbunden. Neben dem Ausschließlichkeitsrecht und Prinzip der Parität genießen anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften beispielsweise einen erhöhten Schutz. Es ist strafbar, ihre religiösen Lehren herabzuwürdigen (zu „verspotten“) oder die Religionsausübung zu stören. 
Weitere Rechte der anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften sind u.a. folgende:

  • Sie dürfen ihre inneren Angelegenheiten selber regeln, und über ihr Personal entscheiden.
  • Sie dürfen private Schulen errichten oder Religionsunterricht in öffentlichen Schulen anbieten.
  • Sie dürfen auch Menschen, die im Krankenhaus sind, religiösen Beistand leisten.
  • Sie dürfen ihr Vermögen selbst verwalten, es darf vom Staat nicht übernommen werden.
  • Sie sind bei manchen Steuern begünstigt (z.B. bei der Steuer auf Grundbesitz).
  • Priester, Seelsorger, Theologiestudenten und Ordensleute anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften sind von Stellungspflicht und Wehrpflicht befreit.
     

Liste der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich (Klicke hier)

  • Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)
  • Altkatholische Kirche Österreichs
  • Armenisch-apostolische Kirche in Österreich
  • Evangelische Kirche A.B. und H.B.
  • Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich (EmK)
  • Freikirchen in Österreich mit verschiedenen Kirchengemeinden
  • Griechisch-orientalische (= orthodoxe) Kirche in Österreich mit verschiedenen Kirchengemeinden
  • Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
  • Israelitische Religionsgesellschaft
  • Jehovas Zeugen in Österreich
  • Katholische Kirche
  • Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich
  • Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich
  • Neuapostolische Kirche in Österreich
  • Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft
  • Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich

https://www.demokratiewebstatt.at/thema/thema-religion-und-glaube/was-sind-religionsgemeinschaften-und-was-sind-sekten/gesetzlich-anerkannte-kirchen-und-religionsgemeinschaften
gedruckt am: Samstag, 5. Oktober 2024