Republik Österreich - Parlament Parlament Österreich - Parlament
DemokratieWEBstatt.at

Mitreden und mitbestimmen – im Parlament

Um in der Politik eine Entscheidung treffen zu können, ist eine Meinung wichtig, die von der Mehrheit unterstützt wird. Deshalb werden zahlreiche Diskussionen und Gespräche geführt, in denen Politikerinnen und Politiker ihre Meinung vertreten. Damit man mit dieser Meinung aber nicht allein ist, müssen gute Argumente gefunden werden, um die anderen zu überzeugen. 

 

Regeln beim Diskutieren im Parlament

Wer schon einmal eine Plenarsitzung im Parlament miterlebt hat, weiß: Da wird oftmals heftig debattiert. In den Sitzungen des National- und Bundesrates haben alle Parlamentarier und Parlamentarierinnen die Möglichkeit ihre Meinung zu äußern. Für das Reden und gemeinsame Diskutieren bei den Sitzungen im Parlament werden Regeln vereinbart. Damit alle zu Wort kommen, ist die Rededauer meist begrenzt. Ein rotes Lämpchen am Rednerpult beginnt zu leuchten, wenn die Redezeit überschritten wurde. Dann ist es Zeit, zum Ende zu kommen. Meist beträgt die Redezeit pro Person nicht länger als 20 Minuten. So können in einer Debatte viele verschiedene Standpunkte gehört werden. 

 

Parlamentarier und Parlamentarierinnen haben besondere Schutzrechte, die ihre Meinungsfreiheit und Redefreiheit stärken: Das freie Mandat und Immunität

Die politische Immunität schützt sie vor Strafen und das freie Mandat garantiert, dass sie Entscheidungen ohne Beeinflussung treffen können. Diese Rechte sollen sie vor Einschüchterungen und Strafandrohungen schützen. Das heißt aber nicht, dass Politiker und Politikerinnen alles sagen und machen dürfen. Sie müssen sich wie alle Bürger und Bürgerinnen an die Gesetze halten. Bei schweren Verfehlungen kann das Parlament ihnen diese Schutzrechte auch wegnehmen.

 

Nachgefragt:  Was ist ein Ordnungsruf?

Parlamentarier und Parlamentarierinnen müssen für ihre Meinung deutlich eintreten. Bei besonders hitzigen Debatten fallen manchmal auch unangebrachte Worte oder Gesten. Doch trotz der besonderen Schutzrechte von Abgeordneten gibt es Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Schimpfwörter wie „Kasperl“, „Idiot“ oder „Lügner“ sind im Alltag genauso wenig okay, wie in der Politik. Bei Beleidigungen oder Beschimpfungen können die Vorsitzenden des Parlaments einen Ordnungsruf erteilen. Ordnungsrufe sind ähnlich wie Verwarnungen. Wer einen Ordnungsruf bekommt, ist zu weit gegangen und hat die Würde des Parlaments verletzt. Im Podcast „Parlament erklärt, Folge 23 kannst du darüber mehr erfahren.

 

 

 

https://www.demokratiewebstatt.at/thema/thema-sag-deine-meinung/meinungsfreiheit-und-demokratie/mitreden-und-mitbestimmen/mitreden-und-mitbestimmen-im-parlament
gedruckt am: Mittwoch, 28. Jänner 2026