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Die freie Meinungsäußerung wird in Österreich durch die Verfassung geschützt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung bedeutet aber nicht, dass man unbedacht reden darf. Wie bei jedem Recht, gelten auch für die Meinungsfreiheit bestimmte Grenzen. Die beginnen dort, wo andere Menschenrechte und Freiheiten verletzt werden.


