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Meinungsfreiheit und Demokratie

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. (Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

Das heißt: Die Meinungsfreiheit schützt "Meinungen". Eine Meinung ist eine subjektive Einschätzung, Beurteilung oder Sichtweise. Der Schutz der Meinungsfreiheit umfasst nicht nur das Recht, eine eigene Meinung zu haben. Auch das Sammeln von Informationen, um sich eine eigene Meinung bilden zu können und das Verbreiten dieser Meinung sind Teil der Meinungsfreiheit

 

Nachgefragt: Was ist das Informationsfreiheitsgesetz?

Ergebnisse von Wasserproben, Infos über Häuser und Unternehmen, Statistiken über Gemeinden und die Bevölkerung: Seit 1. September 2025 gibt es in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz. Bürger und Bürgerinnen können sich an Ämter und Behörden wenden, um Informationen zu erhalten. Das Amtsgeheimnis, wie es bisher in Österreich galt, gibt es bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr. Sind die angefragten Informationen vorhanden, müssen die staatlichen Stellen Auskunft darüber geben. Ausgenommen davon sind nur Inhalte, die dem Datenschutz unterliegen oder aus Sicherheitsgründen geheim bleiben müssen. Informationen, die für viele Menschen von Interesse sind, müssen auch ohne Aufforderung veröffentlicht werden. Die veröffentlichten Daten sind auf data.gv.at zu finden.

 

 

Meinungsfreiheit ist nicht nur etwas für Erwachsene!

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt für alle, es ist nicht nur ein Recht für Erwachsene. In der Kinderrechtskonvention ist seit 1990 die Meinungsfreiheit für junge Menschen festgeschrieben. In dieser Erklärung steht:

Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. (Artikel 13 der UN-Kinderrechtskonvention)


Meinungsfreiheit bedeutet mehr als das Recht auf eine eigene Meinung und das Recht sich über alle Themen zu informieren. Es bedeutet auch, nach den eigenen Ansichten leben und handeln zu dürfen. Jede und jeder darf, kann und soll so sein, wie es am besten zu ihr oder ihm passt. - Aber natürlich nur, solange dabei niemand anderem geschadet wird. 


Meinungsfreiheit ist dabei die Grundlage, auf der weitere Grundrechte aufgebaut sind: 

  • Die Medien können frei entscheiden, worüber sie berichten (Pressefreiheit).
  • Jeder Mensch darf für sich bestimmen, ob und woran man glaubt (Religionsfreiheit).
  • Kunstschaffende haben das Recht sich durch ihre Kunstwerke frei auszudrücken und ohne Beeinflussung zu arbeiten (Künstlerische Freiheit). 

 

Diskussionsfrage: Wie wichtig ist dir das Recht auf freie Meinungsäußerung?

Meinungsfreiheit ist jungen Menschen ein besonders wichtiges Anliegen. Das geht aus zahlreichen Studien und Umfragen, wie dem „Bericht zur Lage junger Menschen in Österreich“  klar hervor. Gleichzeitig nimmt das Gefühl die eigene Meinung nur im engsten Freundes- und Familienkreis frei äußern zu können, zu. Fast 70 Prozent der jungen Österreicherinnen und Österreicher befürchten negative Folgen, falls sie ihre Meinung in Schule, Universität oder am Arbeitsplatz offen aussprechen. Wo wünscht ihr euch mehr Möglichkeiten, die eigene Meinung kundzutun?

 

Der Kampf um freie Meinungsäußerung hat eine lange Geschichte

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie. Ein Recht, dass allerdings im Laufe der Geschichte immer wieder in Gefahr geriet. 

  • In Österreich herrschte in der Zeit des Biedermeiers (1815-1848) eine strenge Zensur. Veröffentlicht werden durfte nur, was von staatlicher Stelle genehmigt wurde. Zeitungen und Bücher wurden zensuriert und sogar Theaterstücke verboten. Ein riesiger Zensurapparat war damit beschäftigt die Menschen auszuspionieren, um unliebsame Meinungen zu unterdrücken.
  • Mit Beginn des Parlamentarismus in Österreich  1848 wurden diese strengen Zensurmaßnahmen gelockert. So konnten viele neue Zeitungen und Zeitschriften entstehen und unterschiedliche Parteien gegründet werden.
  • Mit Gründung der Ersten Republik wurde die Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesverfassung von 1920 festgeschrieben. Im Laufe der 1930er Jahren wurden diese Freiheiten jedoch wieder eingeschränkt. 
  • In der Zeit des Nationalsozialismus (1938-1945) wurden in Österreich alle Parteien außer der nationalsozialistischen Partei verboten. Bücher und Kunstwerke wurden verbrannt. Menschen, die anderer Meinung waren, wurden verfolgt und ermordet.

     

Zensur und Propaganda verunmöglichen freie Meinungsäußerung. In diktatorisch gelenkten Staaten wird Propaganda eingesetzt, um sich selbst vor dem Volk positiv darzustellen und keine kritischen Meinungen zuzulassen. Noch heute werden in vielen Ländern Medien - ob gedruckt oder online - kontrolliert und die Möglichkeiten sich Informationen zu beschaffen, eingeschränkt. 

Nachgefragt: Wie steht es heute um die Meinungsfreiheit? 

Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht, doch nicht überall wird dieses Recht geachtet. Laut einer Studie der Vereinten Nationen ist es um die Meinungsfreiheit immer schlechter bestellt. In der Zeit von 2012-2024 hat sich der Wert, der die Meinungsfreiheit bemisst, um 10 Prozent verschlechtert. D.h. immer weniger Menschen haben die Möglichkeit ihre Meinung frei zu äußern. Vor allem Journalistinnen und Journalisten sind von Einschränkungen der Meinungsfreiheit betroffen.

 

 

https://www.demokratiewebstatt.at/thema/thema-sag-deine-meinung/meinungsfreiheit-grundlage-der-demokratie
gedruckt am: Freitag, 13. Februar 2026