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Die österreichische Bundesverfassung

Wie in Kapitel „Was ist eine Verfassung?“ beschrieben, werden in einer Verfassung die wichtigsten demokratischen Spielregeln festgehalten. Das sind die so genannten Grundprinzipien einer Verfassung. In der österreichischen Bundesverfassung zählen dazu das demokratische Prinzip, das republikanische Prinzip, das bundesstaatliche Prinzip und das rechtstaatliche Prinzip.

Demokratisches Prinzip

Österreich ist eine demokratische Republik, in der das Recht vom Volk ausgeht: Die österreichischen StaatsbürgerInnen bestimmen, wer die politische Macht ausübt. Alle BürgerInnen über 16 Jahren dürfen wählen, alle BürgerInnen über 18 Jahren für ein politisches Amt gewählt werden. Nationalrat, Bundesrat und Landtage sollen Gesetze beschließen und die Regierung kontrollieren. („Parlamentarische Demokratie“). BürgerInnen können durch Volksbegehren und Volksbefragungen auch direkt am politischen Geschehen teilnehmen.

Republikanisches Prinzip

In einer Republik steht an der Spitze ein gewähltes Staatsoberhaupt. In Österreich ist das der Bundespräsident. Er wird für eine begrenzte Zeit gewählt und hat Aufgaben und Pflichten. Diese Bedingungen unterscheiden die Staatsform der Republik von einer Monarchie. Republik meint aber auch, dass der Staat von allen BürgerInnen gemeinsam gebildet wird und in ihrem Sinne handeln soll. Die BürgerInnen wählen Menschen, die ihre Interessen vertreten sollen.

Bundesstaatliches Prinzip

Laut österreichischer Verfassung ist Österreich ein Bundesstaat: Der Staat wird von mehreren Teilstaaten (Bundesländer) gebildet. Die politische Macht und die Zuständigkeiten werden zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt. Die Bundesländer können eigene Gesetze beschließen und haben über den Bundesrat auch Mitspracherecht auf gesamtstaatlicher Ebene.

Rechtsstaatliches Prinzip

Laut Verfassung müssen alle staatlichen Handlungen gegenüber BürgerInnen auf der Grundlage der Gesetze erfolgen. Der Rechtsstaat begrenzt damit die Macht des Staates und soll Machtmissbrauch verhindern. Zum rechtsstaatlichen Prinzip zählt auch der Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der BürgerInnen. Ein weiteres Merkmal des Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung in Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative).

Diese Grundprinzipien bilden die Basis der österreichischen Bundesverfassung. Die Bundesverfassung besteht aus mehreren Gesetzen, von denen das wichtigste „Bundes-Verfassungsgesetz“ heißt. Um die Verfassung zu ändern, braucht es die Zustimmung von zwei Dritteln der Nationalratsabgeordneten. Wenn die Kompetenzen der Bundesländer verändert werden sollen, müssen auch zwei Drittel der Mitglieder des Bundesrats zustimmen.

Wenn eines der Grundprinzipien der Verfassung abgeändert werden soll, muss auch eine Mehrheit der BürgerInnen zustimmen. Ein Beispiel dafür ist die Volksabstimmung anlässlich des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union.

In der Verfassung sind auch die Grundrechte garantiert.

„Hüter der Verfassung“

Ob die genannten Prinzipien der Verfassung auch eingehalten werden, kontrolliert in Österreich der Verfassungsgerichtshof. Er prüft, ob Gesetze oder Handlungen von staatlichen Institutionen der Verfassung entsprechen oder sie verletzen. Deshalb wird der Verfassungsgerichtshof auch als „Hüter der Verfassung“ bezeichnet.

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024