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Wie wird gewählt?

Wahlen sind das Fundament einer Demokratie! Da ist es ganz klar, dass nicht einfach irgendwie gewählt werden kann. Ganz im Gegenteil, es gibt bestimmte Grundsätze, die eingehalten werden müssen.

Die Grundsätze des Wahlrechts

  • allgemein: Alle österreichischen StaatsbürgerInnen haben das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, sobald sie das Wahlalter erreicht haben, unabhängig davon, ob sie ein Mann oder eine Frau sind, ob sie religiös sind oder nicht, ob sie reich oder arm sind, …
  • gleich: Jede wahlberechtigte Bürgerin und jeder wahlberechtigte Bürger hat genau eine Stimme und jede abgegebene Stimme zählt gleich viel.
  • persönlich: Die WählerInnen geben ihre Stimme persönlich ab. Das bedeutet, niemand darf eine andere Person stellvertretend zur Wahl schicken. Wer aber eine Behinderung hat oder krank ist und deshalb den Stimmzettel nicht alleine ausfüllen kann, darf sich von einer Person, der er oder sie vertraut, unterstützen lassen.
  • geheim: Wer wen wählt, geht niemanden etwas an! Das geheime Wahlrecht garantiert, dass WählerInnen ihre Stimme unbeobachtet abgeben können. Angekreuzt wird in abgeschirmten Wahlzellen, danach kommt der Stimmzettel in einem unbeschrifteten Kuvert in die Wahlurne. So wird die Wahlentscheidung geheim gehalten.
  • frei: Die Entscheidung, wen man wählt, kann völlig frei und ohne Zwang oder Druck getroffen werden.
  • unmittelbar: Die Abgeordneten werden direkt vom Volk gewählt. Durch eine Vorzugsstimme kann außerdem einE KandidatIn hervorgehoben werden.

Damit diese Grundsätze bei der Wahl eingehalten werden, gibt es WahlbeobachterInnen, die zu Wahlen geschickt werden. Das sind unabhängige Personen, deren Aufgabe es sind, die Wahl zu beobachten und zu überprüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

Die Grundsätze des Wahlrechts in Österreich sind im Bundes-Verfassungsgesetz festgelegt.

Wie wird gewählt? Hier erfährst du, wie das Wählen Schritt für Schritt funktioniert.

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024