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Die Geschichte des Wahlrechts

Ein paar kaputte Tonkrüge mit eingeritzten Namen darauf – so hat alles angefangen: Im antiken Griechenland wurden die allerersten Wahlen abgehalten. Die Bürger ritzten den Namen von unliebsamen Zeitgenossen auf Tonscherben. Nach der Wahl wurden die meistgenannten und unbeliebtesten Personen für zehn Jahre verbannt.

Seit damals hat sich einiges geändert. Über lange Zeit gab es überhaupt keine Wahlen. Die Menschen mussten sich ihr Recht auf Mitbestimmung erkämpfen, und der Weg zu freien Wahlen, wie wir sie heute kennen, war ein langer und steiniger:

Die Entwicklung des Wahlrechts in Österreich

Revolution 1848: Der erste Versuch
Alles begann im Revolutionsjahr 1848: So wie in vielen Teilen Europas waren die Leute auch im Kaisertum Österreich sehr unzufrieden. Sie forderten mehr demokratische Rechte. So kam es zur Ausarbeitung einer Verfassung und sogar zu ersten freien Wahlen zum Reichstag. Die Revolution wurde schließlich aber vom Militär mit Gewalt beendet.

Der Kaiser regiert wieder absolut
Es folgte die Zeit des Neoabsolutismus: Kaiser Franz Joseph I. regierte wieder ohne Verfassung und ohne Parlament. Er hatte die ganze Macht inne und lehnte eine Beteiligung der Untertanen ab. Nach verlorenen Kriegen geriet er jedoch mehr und mehr unter Druck: Der Kaiser brauchte Geld und dafür forderten die Menschen mehr Rechte ein.

Geburtsurkunde des ersten österreichischen Parlaments
Also erließ Franz Joseph 1861 das Februarpatent. Es war die Geburtsurkunde des ersten österreichischen Parlaments. Darin wurde die Gesetzgebung zwischen dem Kaiser und den zwei Kammern des Reichsrates (Herrenhaus und Abgeordnetenhaus) geregelt. Männer ab dem 24. Lebensjahr konnten zur Wahl gehen und über vier Kurien indirekt die Vertreter in das Abgeordnetenhaus wählen.

Erste Verfassung
Dieses Wahlsystem wurde 1867 auch in die Dezemberverfassung übernommen. Das war die erste Verfassung, die nicht vom Kaiser, sondern vom Reichsrat erlassen wurde. So wurde Österreich zu einer konstitutionellen Monarchie, in der die Macht des Kaisers durch eine Verfassung eingeschränkt war.

Wer Geld hat, schafft an
Damit waren die Menschen aber noch nicht zufrieden. Sie forderten immer energischer direkte Wahlen ein. 1873 wurde das Zensuswahlrecht eingeführt. Wählen durfte, wer zumindest zehn Gulden an Steuern bezahlte. Die Stimme eines Wählers zählte umso mehr, je mehr Besitz dieser hatte.

1882: Wählen wird billiger
Damit waren die Menschen natürlich nicht zufrieden, und so wurde die Steuerleistung, um zur Wahl gehen zu dürfen, von zehn auf fünf Gulden gesenkt. Immer mehr Menschen konnten mitbestimmen.

1896 Auch Ärmere dürfen wählen
In einer Reform des Wahlrechts wurde bestimmt, dass auch Männer zur Wahl gehen dürfen, die keiner Kurie angehören. Wenn sie zumindest sechs Monate in einer österreichischen Gemeinde lebten, waren sie wahlberechtigt, auch ohne Steuern zu bezahlen. Aber die Stimmen waren noch immer nicht gleich viel wert.

Allgemeines Wahlrecht für Männer
1907 wurde diese Ungerechtigkeit schließlich aus der Welt geschafft. Jetzt wurde das direkte, allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht eingeführt – aber NUR für Männer!

1918: Allgemeines Wahlrecht
Als Kaiser Franz Joseph I. am 21. November 1916, mitten im Ersten Weltkrieg (1914–1918) verstarb, war auch das Ende der Monarchie absehbar. Die Republik Österreich wurde 1918 als demokratischer Staat gegründet. In der neuen Wahlordnung der Nationalversammlung war nun das allgemeine Wahlrecht festgeschrieben. Jetzt durften auch Frauen zur Wahl gehen.

1933 - 1945: Keine freien Wahlen
Die Zeit der Demokratie und der freien Wahlen in Österreich wurde jedoch unterbrochen. In den Jahren des autoritären Ständestaats 1933-1938 und der daran anschließenden nationalsozialistischen Diktatur gab es keine freien

Ab 1945: Zweite Republik
Bei den Nationalratswahlen am 25.11.1945 wählten die ÖsterreicherInnen erstmals wieder VolksvertreterInnen ins Parlament. Die Nationalratswahlordnung von 1945 knüpfte an das Wahlrecht der ersten Republik an.

Alles neu?
Auch seit 1945 hat sich einiges getan im Wahlrecht: Die Einführung der Briefwahl und die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre sind zwei wesentliche Änderungen.

Scherbengericht: So nennt man die Wahl mit Tonscherben im alten Griechenland.

Es gibt auch heute noch Länder, in denen keine Demokratie herrscht.

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024