„Was darf Satire?“ wurde der Schriftsteller Kurt Tucholsky einst gefragt. Seine Antwort: „Alles!“ Satirischer Humor kann mitunter ganz schön provozieren und manchmal Menschen vor den Kopf stoßen. In einer Demokratie ist jede Form der Kritik erlaubt. Denn das Recht auf Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Satirische Kritik von KünstlerInnen ist außerdem durch die Freiheit der Kunst in Österreich geschützt. Sie ist seit 1982 Teil der österreichischen Verfassung. Dort heißt es: „Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei“. Grenzen gibt es nur dort, wo gegen Gesetze verstoßen wird. Wenn etwa die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzt werden, zu Hass und Gewalt aufgerufen wird, nationalsozialistische oder andere politisch extreme Propaganda verbreitet wird, ist das verboten.
Wo der Spaß aufhört
Gemeinsam über eine lustige Situation oder einen Witz zu lachen, verbindet und macht vieles gleich wieder leichter. Manchmal verstecken sich aber hinter scheinbar harmlosen Scherzen auch gemeine Sprüche. So kann Humor schnell zu einer Waffe werden, die andere beleidigt, ausgrenzt oder geringschätzt. Geht der Spaß auf Kosten anderer, kann das sehr verletzend sein und zum Mobbing werden. Als Faustregel gilt: Mitlachen macht Spaß, der Spaß darf aber nicht auf Kosten anderer gehen.
Scherze im Netz
Scherze machen den Alltag lustiger. „Pranks“ werden Scherze genannt, mit denen man FreundInnen überrascht und dabei ihre Reaktionen filmt, um sie auf sozialen Plattformen mit anderen zu teilen. Pranks können harmlos und für alle Beteiligten richtig lustig sein. Aber nur dann, wenn dabei niemand zu Schaden kommt und die veralberte Person damit einverstanden ist, dass sie gefilmt wird. Wirst du selbst veräppelt, gilt das natürlich genauso: Deine FreundInnen dürfen Fotos und Videos von dir nur mit deinem Einverständnis posten. Seit 2019 dürfen auf YouTube keine Pranks mehr veröffentlicht werden, bei denen für die betroffenen Personen – oder NachahmerInnen – das Risiko für schwere Verletzungen besteht oder die bei minderjährigen ZuschauerInnen zu emotionalem Stress führen können.