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Grundrechte und Menschenrechte

Ganz besonders große Bedeutung in einem demokratischen Staat haben die Grundrechte. Sie sollen dafür sorgen, dass die Menschen in Österreich in Freiheit, Sicherheit und Würde leben können. Sie sollen bewirken, dass alle gleich behandelt werden, und dass der Staat nicht „einfach so“ in das Leben der BürgerInnen eingreifen kann.

Die anderen Gesetze (sogenannte „einfache Gesetze“) dürfen den Grundrechten nicht widersprechen.

An den folgenden Beispielen kannst du leicht erkennen, dass die Grundrechte ganz besonders wichtige Rechte sind:

Illustrationen © Parlamentsdirektion / Kinderbüro Universität Wien / Leopold Maurer

Es gibt in Österreich noch viel mehr Grundrechte (Eine Liste aller Grundrechte findest du z.B. auf (www.grundrechte.at)
 

Für wen gelten die Grundrechte?
Auf einige Grundrechte haben Menschen in Österreich nur dann Anspruch, wenn sie österreichische StaatsbürgerInnen sind, zum Beispiel das Wahlrecht bei den meisten politischen Wahlen. Solche Grundrechte nennt man „Staatsbürgerrechte“. Die meisten österreichischen Grundrechte gelten für alle Menschen, die in Österreich leben. (Man spricht dann auch von „Jedermanns-Rechten“, weil sie eben für jedermann – und jederfrau – gelten.)
Viele Grundrechte sind zugleich auch Menschenrechte.

Die Menschenrechte sind in internationalen Deklarationen und Abkommen festgeschrieben. Die Grundrechte finden sich in den Verfassungen der verschiedenen Staaten.Die Menschenrechte sollten natürlich nicht nur in Österreich, sondern eigentlich für alle Menschen der Welt gelten, einfach deshalb, weil sie Menschen sind und „alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ sind. Leider ist das in manchen Staaten nicht wirklich der Fall, zum Beispiel, in Ländern, in denen eine Diktatur herrscht.

„Die da oben können mit uns ja eh machen, was sie wollen!“?
Falsch! Wie im vorangegangenen Kapitel „Rechte und Grundrechte“ erwähnt, gelten die Rechte immer auch für den Staat und die staatlichen Behörden (Polizei, Gericht und so weiter) selber. Dies gilt natürlich ebenso für die Grundrechte! Wenn jemand beispielsweise festgenommen wird oder ins Gefängnis muss, so ist das eigentlich ein Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit. Es gibt ganz genaue Regeln, wie und unter welchen Bedingungen der Staat dies darf, und auch Instanzen, die dies kontrollieren. Dies bedeutet nicht, dass niemals Fehler passieren. Umso wichtiger ist es, über die eigenen Rechte Bescheid zu wissen.

Verfassung und Grundrechte
Die Grundrechte sind durch die Verfassung garantiert. Weil die Verfassung nicht so einfach geändert werden kann, können auch die Grundrechte nur unter „erschwerten Bedingungen“ abgeändert werden. Die Grundrechte sind ganz besonders wichtige Rechte, deshalb ist es auch sinnvoll, dass sie so gut „abgesichert“ sind!

Übrigens: Der Begriff „Grundrechte“ wird in der österreichischen Verfassung kaum verwendet. In der Bundesverfassung ist vielmehr von „verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten“ die Rede.

Quellen für die Grundrechte

Die Grundrechte stehen nicht alle in einem einzigen Text, sondern sind in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften niedergeschrieben.

Die wichtigsten Quellen für die Grundrechte in Österreich sind:

 

Die Grundrechte-Charta der Europäischen Union
In Österreich sind die Grundrechte nicht nur durch die Verfassung garantiert, sondern zusätzlich auch durch die Grundrechte-Charta der Europäischen Union. Dieses Abkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten, die klassischen Grund- und Freiheitsrechte zu schützen.
Die Charta wurde 1999 formuliert. Eine wichtige Basis für sie war die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Grundrechte-Charta der EU fasst die wichtigsten bürgerlichen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Rechte der EU-BürgerInnen zusammen. Im Jahr 2000 wurde sie auf einer Tagung des Europäischen Rates öffentlich verkündet. Rechtlich verbindlich ist die Charta seit 2009.

 

Grundrechte sind nicht selbstverständlich
Darf man

  • jemandem verbieten zu heiraten? Ein Land regieren, ohne gewählt worden zu sein?
  • jemandem ein Eigentum wegnehmen? Jemanden foltern? Zwangsarbeit anordnen?

„Nein, selbstverständlich nicht!“, wirst du sagen.

Die Grundrechte wirken auf uns irgendwie „selbstverständlich“. Zum Glück! Dabei sollte man aber nicht vergessen, dass die Grundrechte nicht für alle Menschen „selbstverständlich“ sind und dass sie auch in Österreich nicht seit jeher gegolten haben:

Beispiele:

  • Österreich war viele Jahrhunderte lang eine Monarchie. Deshalb entwickelte sich das Recht zu wählen erst nach 1848 (erste freie Wahlen zum Reichstag 1848).
  • Das Recht zu heiraten war zum Beispiel davon abhängig, welchem Stand (Bauern, Grundherren, Adelige …) man angehörte. Oft brauchte es die Erlaubnis einer „Autoritätsperson“, um heiraten zu können. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde die Freiheit, eine Ehe zu schließen, zum selbstverständlichen Recht für die meisten.
  • Viele Eingriffe in die Grundrechte gab es insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Grundrechte wurden eingeschränkt, missachtet oder aufgehoben – offiziell „zum Schutz des Volkes und des Staates“. GegnerInnen des Nationalsozialismus wurden verfolgt, enteignet, inhaftiert; viele wurden gefoltert, zu Zwangsarbeit gezwungen und getötet.

 

Die Verfassung und die Grundrechte gab es also nicht einfach „immer schon“. Heute sind sie die Grundlagen eines modernen und demokratischen Staates!
 

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024