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Generation Musik

Was ist musikalisch gerade angesagt? Wer bestimmt die Trends und wie wird sich das Musikhören in Zukunft verändern? Wie vielfältig ist das musikalische Leben in Österreich und wo überall wird hierzulande musiziert? In Österreich hat sowohl das Musikhören einen besonderen Stellenwert, als auch das gemeinsame Musizieren. Zudem verbindet Musik Menschen aller Altersgruppen.

Musik machen in Österreich – Musik und Recht

Machst du selbst Musik und möchtest auch andere an deinem Talent teilhaben lassen? Dann leg los! Aber informier dich unbedingt vorab über urheberrechtliche Fragen. Denn wer Musik macht, hat Rechte, damit niemand einfach so Songs und Interpretationen stehlen kann. Und auch wer Musik abspielt, nutzt oder verändert, muss einiges beachten!

Werk, Urheberschaft, Aufnahme und Aufführung

Musik besteht sowohl aus Tönen als auch aus Texten. Deshalb zählt Musik zu „Werken der Tonkunst“ und die Liedzeilen darin zu den „Werken der Literatur“. Wer solche Werke kreiert, gilt als UrheberIn. Sobald eine Textzeile aufgeschrieben wird oder eine Tonfolge notiert ist, tritt das Urheberrecht in Kraft. UrheberInnen bestimmen, wer und zu welchem Preis ihre Werke nutzen darf.

Nachgefragt: Was ist die Speichermedienvergütung?

Die Speichermedienvergütung wird in Österreich auf alle gekauften Speichermedien (digital und analog), die man für das Kopieren und Aufzeichnen urheberrechtlich geschützter Werke verwenden kann, eingehoben. Das Geld wird über Verwertungsgesellschaften an die MusikerInnen verteilt.

Wer ein Musikstück auf der Bühne oder in einem Video darbietet, wird als InterpretIn bezeichnet. InterpretInnen haben keine Urheberrechte. Sie haben aber Rechte an der jeweiligen Aufnahme bzw. Aufführung (z.B. bei einem Konzert oder auf einem Tonträger). Urheberrechte gelten bis 70 Jahre nach dem Tod des/der Komponisten/Komponistin bzw. des Autors/der Autorin. Rechte an den Aufnahmen erlöschen 50 Jahre nach der Veröffentlichung.

Was schützt das Urheberrecht?

  • Die Persönlichkeitsrechte: Niemand darf das Werk ohne Zustimmung der KomponistInnen/TextautorInnen verändern.
  • Die Verwertungsrechte: Sowohl die Vervielfältigung (z.B. in Form einer CD) und die Verbreitung (z.B. über Radio) als auch die öffentliche Aufführung (etwa bei Konzerten) und die Zurverfügungstellung (z.B. über Streamingdienste) sind rechtlich geschützt.

Auf den Punkt gebracht

Urheberrechte schützen das geistige Eigentum und sie ermöglichen es MusikerInnen, mit ihren Werken Geld zu verdienen. Seit 2019 hat die EU ein neues Urheberrecht verabschiedet, die EU-Länder haben zwei Jahre Zeit es umzusetzen. Darin ist auch der umstrittene „Uploadfilter“ enthalten, der bereits beim Hochladen von Inhalten ins Internet Urheberrechte schützen soll. Mehr zum Thema Urheberrechte findest du hier im Linktipp: „Copy:Right. Urheberrecht für junge MusikerInnen“ (PDF)

Großer Auftritt – Konzerte, Straßenmusik, Partygigs

Um vor Publikum aufzutreten, braucht es nicht immer die große Bühne. Auch eine Party oder ein Straßenauftritt bringen erste Auftrittsmöglichkeiten. Bei all diesen Veranstaltungen gelten aber gesetzliche Regelungen, die zu beachten sind. Wer Musik macht, muss zum Beispiel auf den Lärmschutz achten. Die gespielte Musik darf AnrainerInnen nicht stören. Auch die BesucherInnen müssen von den VeranstalterInnen bei zu lauter Musik vor Hörschäden, zum Beispiel durch Ohrstöpsel, geschützt werden. Wer auf der Straße spielen will, muss auf die Straßenmusik-Gesetze der jeweiligen Gemeinden achten. Denn in jedem Ort können andere Regelungen gelten. Oft ist auch eine Vorabgenehmigung für deinen Auftritt erforderlich. Hier findest du dazu mehr Infos.

Auf den Punkt gebracht: Konzerte selbst veranstalten

Jedes öffentliche Konzert braucht eine/n Veranstalter/in. Sie sind für alle finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten zuständig. Außerdem tragen sie die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen. In Österreich darfst du öffentliche Konzertveranstaltungen selbst organisieren, sobald du volljährig bist.

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gedruckt am: Samstag, 16. März 2024