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  • Frauenrechte und <br>Gleichberechtigung in Österreich

    Frauenrechte und
    Gleichberechtigung in Österreich

In Österreich sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Das steht in der Verfassung.

Was bedeutet Gleichberechtigung

Gleichberechtigung bedeutet, dass Frauen und Männer die gleichen Rechte haben.

Einige Beispiele:

  • Frauen und Männer dürfen wählen und gewählt werden.
  • Frauen und Männer haben ein Recht auf Bildung und gleichen Zugang zu Schulen und Universitäten.
  • Frauen und Männer dürfen arbeiten gehen und ihren Beruf selbst wählen. Sie müssen einen Mindestlohn für ihre Arbeit erhalten.
  • Frauen und Männer dürfen selbst entscheiden, ob sie heiraten, wen sie heiraten oder mit wem sie zusammenleben. Es ist auch erlaubt, dass Frauen mit Frauen und Männer mit Männern leben.

Gleichberechtigung bedeutet aber nicht nur gleiches Recht für alle. Manchmal brauchen Frauen besondere Rechte und besonderen Schutz (z.B. Mutterschutz, Schutz vor häuslicher Gewalt, ...).

Das war nicht immer so

Lange Zeit hatten in Österreich Frauen weniger Rechte als Männer. Sie durften nicht zur Schule gehen oder studieren, viele Berufe nicht ausüben und durften auch nicht wählen. Zuhause hatte der Mann das Sagen. In der Frauenbewegung kämpften viele Menschen energisch für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Mit der Zeit bekamen Frauen mehr Rechte.

Auch heute gibt es noch Ungerechtigkeiten und die Gleichstellung von Männern und Frauen ist im Alltag nicht selbstverständlich, deshalb braucht es Menschen, die sich weiterhin einsetzen für eine Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Meilensteine für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen

1918: Das Wahlrecht für Frauen wird eingeführt.
1927: Olga Rudel-Zeynek wird erste Vorsitzende einer parlamentarischen Kammer weltweit, des Bundesrats.
1948: Erste österreichische Bürgermeisterin
1975: Der Schwangerschaftsabbruch bis zum 3. Monat wird erlaubt.
1975: Frauen dürfen ohne Zustimmung des Mannes arbeiten.
1977: Das Karenzgeld wird erhöht und der Mutterschutz verlängert.
1989: Die Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar.
1990: Erste Frauenministerin
1990: Einführung der Väterkarenz
1993: Das Gleichbehandlungsgesetz tritt in Kraft.
1997: Ein Frauenvolksbegehren unter anderem mit folgenden Zielen: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit; Recht für jede/n auf Vereinbarung von Beruf und Familie; Unterstützung von Alleinererziehenden; Recht auf Grundpension.
2006: Erste Präsidentin des Nationalrats

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024