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  • Die vier Freiheiten der EU

    Die vier Freiheiten der EU

Alle österreichischen Bürgerinnen und Bürger sind auch Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU). Die EU ist ein Binnenmarkt. Das ist ein abgegrenztes Wirtschaftsgebiet, in dem ohne Begrenzungen mit Waren, Dienstleistungen und Kapital gehandelt werden kann, und die Menschen überall arbeiten dürfen. In der EU gelten vier besondere Freiheiten.

Freier Personenverkehr

Alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können sich frei innerhalb der EU bewegen. Sie dürfen in jedem EU-Land wohnen und arbeiten.

Freier Warenverkehr

Für Waren gibt es innerhalb der EU keine Grenzkontrollen, keine Zölle oder andere Handelsbeschränkungen.

Freier Dienstleistungsverkehr

Die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können in jedem EU-Land ihre Dienstleistungen anbieten. So kann zum Beispiel ein Friseur, der in Österreich seine Ausbildung gemacht hat, ein Friseurgeschäft in Italien aufmachen, ohne selbst dort wohnen zu müssen.

Freier Kapitalverkehr

Alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können frei entscheiden, in welchem EU-Land sie ihr Geld anlegen. Seit 2002 kann mit dem Euro in allen Ländern der Eurozone bezahlt werden. Überweisungen in ein anderes EU-Land dürfen nicht teurer sein als Überweisungen innerhalb des eigenen Landes.

Information

Damit die Menschen leichter von einem Land in ein anderes reisen können, haben fast alle EU-Länder das Schengen-Abkommen unterschrieben. Sie haben die Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen abgeschafft. In Ausnahmefällen werden die Grenzen der Schengen-Länder kontrolliert. Die EU-Außengrenzen werden besonders gut überwacht. Die Schengen-Länder verfolgen eine gemeinsame Sicherheitspolitik und arbeiten bei der Suche nach Verbrechern zusammen.

Wörter, Wörter, Wörter

  • die Freiheit
  • die Grenze
  • die Kontrolle
  • der Zoll
  • der Urlaub
  • die Sehenswürdigkeiten
  • der Reisepass
  • der Binnenmarkt
  • packen
  • sich ausweisen
  • genießen
  • anbieten
  • auswählen
  • billig
  • teuer
  • frei

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024