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  • Religionsfreiheit in Österreich

    Religionsfreiheit in Österreich

Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht. In Österreich ist die Religionsfreiheit in der Bundesverfassung festgeschrieben.

Religionsfreiheit bedeutet:

  • Jeder Mensch darf glauben, woran er möchte. Ab dem 14. Lebensjahr darf in Österreich jeder selbst entscheiden, welcher Religion er angehören will.
  • Jeder Mensch darf seinen Glauben frei und ungestört leben.
  • Jeder Mensch darf seine Religion wechseln.
  • Jeder Mensch hat auch die Freiheit, keiner Religion anzugehören.
  • Für seine Glaubensentscheidung darf niemand verfolgt oder benachteiligt werden.
  • Kirche und Staat sind in Österreich getrennt.


Welche Religionen gibt es in Österreich?

Es gibt viele verschiedene Religionen in Österreich. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung sind Katholiken. Es gibt aber auch viele andere Christen, Muslime, Juden, Hindu, Buddhisten, Zeugen Jehovas, Sikh, und viele andere mehr. In Österreich leben auch sehr viele Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören.

So etwa sieht die Verteilung der Religionen in Österreich aus. Seit 2001 wurden keine genauen Zahlen über die Religionszugehörigkeit der Menschen in Österreich mehr erhoben. Religion ist Privatsache

In Österreich gibt es gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften. Sie genießen besondere Rechte und besonderen Schutz zur Ausübung ihrer Religion. Sie dürfen in einer Gruppe von Menschen ihre Religion ausüben, also gemeinsam beten und einen Gottesdienst abhalten. Sie dürfen auch private Schulen errichten, Religionsunterricht in öffentlichen Schulen anbieten oder Menschen, die im Krankenhaus sind, religiösen Beistand leisten.

Derzeit sind sechzehn Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich gesetzlich anerkannt.

Religionsunterricht in Österreich

An den meisten Schulen gibt es römisch-katholischen, evangelischen und/oder islamischen, manchmal auch jüdischen und buddhistischen Religionsunterricht. Ob man daran teilnehmen möchte, kann jeder für sich entscheiden. Bis zum 14. Lebensjahr müssen die Eltern einer Abmeldung vom Religionsunterricht zustimmen. An einigen Schulen bietet man Ethikunterricht statt des Religionsunterrichts an.

Information

Das Gesetz steht über der Religion! Keine Religion darf Gesetze verletzen oder die Grundrechte und Freiheiten anders denkender Menschen einschränken.

Wörter, Wörter, Wörter

  • die Religion
  • der Glaube
  • die Freiheit
  • die Kirche
  • die Moschee
  • der Tempel
  • die Zugehörigkeit
  • die Privatsache
  • der Gottesdienst
  • der Religionsunterricht
  • der Ethikunterricht
  • das Religionsbekenntnis
  • glauben
  • beten
  • entscheiden
  • angehören
  • verfolgen
  • Beistand leisten
  • teilnehmen
  • zustimmen
  • (aus der Kirche) austreten
  • frei
  • ungestört
  • benachteiligt
  • anders denkend
  • religiös
  • anerkannt
  • eingeschränkt
  • konfessionslos

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024