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  • Wählen und Mitbestimmen in Österreich

    Wählen und Mitbestimmen in Österreich

Österreich ist eine Demokratie! Wahlen sind in einer Demokratie ein grundlegendes Recht. Die Menschen wählen ihre politischen VertreterInnen und bestimmen, welche Personen und welche Parteien die Politik in Österreich und Europa gestalten sollen.
Das Wort „Demokratie“ kommt aus dem Griechischen und heißt „Herrschaft des Volkes". In Griechenland gab es schon vor mehr als 2500 Jahren erste Formen der Demokratie.

Wie wird gewählt?

Alle österreichischen StaatsbürgerInnen ab dem 16. Geburtstag haben das Recht zu wählen (= aktives Wahlrecht). Ab dem 18. Geburtstag darf man für ein Amt kandidieren, das heißt, man kann gewählt werden (= passives Wahlrecht). Will man BundespräsidentIn werden, muss man 35 Jahre alt sein.

Das Wahlrecht in Österreich ist ...

  • ... allgemein: Alle österreichischen StaatsbürgerInnen haben das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, sobald sie alt genug sind – egal ob Mann oder Frau, arm oder reich, egal welche Hautfarbe oder Religion
  • ...gleich: Alle wahlberechtigten BürgerInnen dürfen je eine Stimme abgeben. Jede abgegebene Stimme zählt gleich viel.
  • ...persönlich: Die WählerInnen geben ihre Stimme persönlich ab. Niemand darf eine andere Person stellvertretend zur Wahl schicken. Wer eine Behinderung hat oder krank ist und deshalb den Stimmzettel nicht alleine ausfüllen kann, darf sich von jemand Vertrautem unterstützen lassen.
  • ... frei: Die Entscheidung, wen man wählt, kann völlig frei und ohne Zwang oder Druck getro en werden.
  • ... geheim: Die WählerInnen können ihre Stimme unbeobachtet in abgeschirmten Wahlkabinen abgeben und verpackt in einem Kuvert in die Wahlurne werfen. So wird die Wahlentscheidung geheim gehalten.
  • ...unmittelbar: Die BürgerInnen wählen die Abgeordneten oder Parteien direkt. Das bedeutet: Es gibt kein Wahlmännersystem wie in den Vereinigten Staaten.

Das Wahlrecht in Österreich ist ein Verhältniswahlrecht. Damit wird garantiert, dass die wahlwerbenden Parteien entsprechend ihrem bei der letzten Wahl erzielten Stimmenanteil vertreten sind.

Wer oder was wird gewählt?

  • ... der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin alle sechs Jahre
  • ... der Nationalrat alle fünf Jahre
  • ... die Landtage und Gemeinderäte alle fünf Jahre (in Oberösterreich alle sechs Jahre)
  • ... das EU-Parlament alle fünf Jahre

Noch mehr Mitsprache

Die ÖsterreicherInnen haben aber noch mehr Möglichkeit mitzubestimmen:

  • Volksabstimmung: Die wahlberechtigten ÖsterreicherInnen stimmen ab, ob ein Gesetz in Kraft treten soll.
  • Volksbefragung: Die wahlberechtigten ÖsterreicherInnen werden über ihre Meinung zu einem bestimmten Thema befragt. Die PolitikerInnen können sich daran orientieren, müssen das Ergebnis aber nicht umsetzen.
  • Volksbegehren: Sind die BürgerInnen mit etwas unzufrieden, können sie Unterschriften zu diesem Thema sammeln. Unterschreiben mehr als 100.000 wahlberechtigte BürgerInnen das Volksbegehren, muss sich der Nationalrat mit dem Thema befassen und einen Gesetzesentwurf dazu prüfen.
  • Parlamentarische Bürgerinitiative
    Diese Bürgerinitiativen werden von mindestens 500 österreichischen StaatsbürgerInnen eingebracht, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Inhaltlich geht es um Vorschläge für Gesetze. Diese Bürgerini- tiativen werden vom Nationalrat behandelt, er muss aber diese Vorschläge nicht zu Gesetzen machen.

Wörter, Wörter, Wörter

  • die Wahl
  • der Vertreter/die Vertreterin
  • die Partei
  • der Geburtstag
  • die Stimme
  • die Entscheidung
  • die Mitsprache
  • die Meinung
  • wählen
  • entscheiden
  • ausfüllen
  • unterstützen
  • unterschreiben
  • kandidieren
  • mitbestimmen
  • wahlberechtigt
  • allgemein
  • gleich
  • persönlich
  • frei
  • geheim
  • direkt

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024