Österreich gehört seit 1995 zur Europäischen Union (EU). Die EU ist ein freiwilliger Zusammenschluss europäischer Staaten. Die österreichischen Bürgerinnen und Bürger haben in einer Volksabstimmung für den EU-Beitritt gestimmt.
Jedes europäische Land kann beantragen, EU-Mitglied zu werden, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt, z.B. muss es demokratisch sein.
Ziele der EU
Die EU-Staaten haben gemeinsame politische, wirtschaftliche und soziale Ziele. Sie wollen, dass die Menschen in Frieden zusammenleben. Sie wollen für Wohlstand in Europa sorgen. Dafür erlässt die EU Rechtsvorschriften. Jedes EU-Mitglied ist verp ichtet, die eigenen Gesetze an das EU-Recht anzupassen. Alle EU-Staaten sind aber dennoch selbstständig und haben eigene Regierungen.
Institutionen der Europäischen Union
Damit die EU Entscheidungen treffen kann, hat sie eigene Institutionen:
Die Europäische Kommission ...
- ... macht Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften.
- ... verwaltet die EU.
- ... überwacht gemeinsam mit dem Gerichtshof die Einhaltung des EU-Rechts.
Sie kann EU-Staaten verklagen, wenn sie gegen das Recht der EU verstoßen.
- ... besteht aus Kommissaren und Kommissarinnen und dem Präsidenten. Aus jedem Mitgliedsland gibt es eine Kommissarin oder einen Kommissar. Der Präsident der Europäischen Kommission wird vom Europäischen Parlament gewählt.
Der Rat der Europäischen Union ...
- ... entscheidet gemeinsam mit dem Europäischen Parlament über europäische Rechtsvorschriften.
- ... setzt sich aus den Ministerinnen und Ministern der EU-Staaten zusammen. Zum Beispiel trifft sich der Rat der EU-Sozialministerinnen und -minister, um soziale Themen zu besprechen, oder der Rat der Umweltministerinnen und -minister bei Umweltthemen.
Die Eurogruppe und die Europäische Zentralbank ...
Wörter, Wörter, Wörter
- der Beitritt
- der Wohlstand
- die Voraussetzungen
- das Mitglied
- die Währung
- die Rechtsvorschrift