Republik Österreich - Parlament Parlament Österreich - Parlament
DemokratieWEBstatt.at

EU

Grundsätze der EU

Impulsfrage

Wie wird das Motto der EU „in Vielfalt geeint“ von ihr umgesetzt?

Videocliptext:

In unserem Beitrag geht es darum, wie uns die EU im Alltag betrifft.

Um das besser zu erklären, haben wir uns einen Film ausgedacht. Film ab!

Das ist Rosa. Sie darf bei der nächsten EU-Wahl wählen. Aber betrifft sie eigentlich das, was in der EU passiert? - Plötzlich hat sie eine Idee.

Sie startet eine Internetrecherche. Dabei stößt sie auf den europäischen Binnenmarkt. Dabei stößt sie auf die Frage, was ist der europäische Binnenmarkt eigentlich? Sie findet ein Video und schaut sich das an.

Seit 1993 gibt es den europäischen Binnenmarkt. Er ist ein wichtiger Grundpfeiler und ermöglicht den EU-Bürgern und EU-Bürgerinnen vier ganz besondere Freiheiten.

Nr. 1 freier Personenverkehr: Freier Personenverkehr bedeutet, dass innerhalb der EU alle EU-Bürger und EU-Bürgerinnen von Land zu Land reisen, leben und arbeiten können.

Nr. 2 freier Warenverkehr: Waren können innerhalb der EU über Ländergrenzen hinweg frei im- und exportiert werden.

Nr. 3 freier Kapitalverkehr: EU-Bürger und EU-Bürgerinnen können frei entscheiden, wo sie innerhalb der EU ihr Geld anlegen möchten.

Und die 4. und letzte Nummer: freier Dienstleistungsverkehr. Dienstleistungen können in allen EU Ländern angeboten und ausgewählt werden.

Jetzt kennt sich Rosa um vieles mehr aus. Du auch? Wie wir in diesem Beitrag gesehen haben, sieht man, dass uns die EU mehr Freiheit bringt. Aktuell wird auch an einem digitalen Binnenmarkt gearbeitet. Danke fürs Zuschauen!

Infobox

Die EU ist nicht nur eine Wirtschaftsgemeinschaft, sondern auch eine Wertegemeinschaft, auf die sich alle Mitgliedsländer geeinigt haben: die Würde des Menschen, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Achtung der Menschenrechte wie auch Rechtstaatlichkeit. Die EU baut auf diesen Zielen und Werten auf, sie sind in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt.

In der EU hat man sich auch auf vier Freiheiten geeinigt: die Freiheit des Dienstleistungs-, Waren-, Kapital- und Personenverkehrs. Das bedeutet z.B., dass EU-BürgerInnen Reisefreiheit haben, die Grenzkontrollen großteils abgeschafft wurden oder sie aussuchen können, in welchem EU-Land sie studieren oder arbeiten wollen.

Didaktische Impulsfragen dazu:

  • Welche Grundsätze der EU tragen dazu bei, dass die EU als demokratische Gemeinschaft funktioniert?
  • Inwieweit können Informationen dazu beitragen, dass die Grundsätze der EU verwirklicht werden können?
  • Wie kann ich mich daran beteiligen, dass jene EU-Grundsätze, die mir wichtig sind, verwirklicht werden?
  • Warum ist Vielfalt in den Grundsätzen der EU so zentral?
  • Welchen Einfluss haben die Grundsätze der EU auf meine Rechte als EU-BürgerIn?
  • Wie geben die Grundsätze der EU uns als EU-BürgerInnen die Macht, innerhalb der Gemeinschaft unsere Interessen zu vertreten?

Geschichte der EU

Impulsfrage

Wie hat sich das Friedensprojekt „Europäische Union“ entwickelt?

Videocliptext:

Hallo, das ist die EU, mit der wir uns auch heute beschäftigen werden. Aber so hat sie nicht immer ausgeschaut, und wie es dazu gekommen ist, werden wir euch jetzt zeigen.

Neulich beim EU-Test in der Schule. Warum gibt's die EU überhaupt? Halt, Patrick, Patrick, das weißt du. Äh, äh, nein, schau dir diesen Beitrag dazu an.

Warum gibt es die EU? Wir erklären euch, warum die EU gegründet wurde!

Dazu reisen wir in das Jahr 1945. Der zweite Weltkrieg war gerade zu Ende. Den Leuten ging es sehr schlecht, und es wurden sehr viele Häuser zerstört. Damit die Länder nicht gegeneinander, sondern zusammenarbeiten, wollte man eine Gemeinschaft gründen.

Jetzt reisen wir weiter in das Jahr 1950. Jean Monnet hatte einen Plan, wie das funktionieren könnte. Er stellte ihn seinem Freund Robert Schumann vor. Dieser war französischer Außenminister.

1950 und 1951 Am 9. Mai 1950 hält Robert Schumann, der damalige Außenminister von Frankreich, eine bewegende Rede. Es geht darum, dass durch Zusammenarbeit ein weiterer Krieg in Europa verhindert wird.

1951 wird dann die europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet, und die Gründungsländer waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande.

1965 In diesem Jahr entsteht die EG. Was das ist? Ein kleiner Tipp. Es ist nicht das Erdgeschoß. Es ist ein Zusammenschluss aus der EGKS, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der EWG, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, und der EAG, der Europäischen Atomgemeinschaft.

1979 Durften das erste Mal die europäischen Bürger und Bürgerinnen direkt ein Europäisches Parlament wählen.

1992 Wird die EU gegründet. Die Zusammenarbeit der EG-Staaten soll nun noch besser funktionieren.

1995 In diesem Jahr war der Beitritt Österreichs.

1999/2002 Ab 1999 wurde der Euro als Zahlungsmittel eingeführt. Ab 2002 gab es ihn dann auch als echtes Geld. In Österreich heißt das, dass die Schillinge gegen Euro ausgetauscht wurden.

2004 Im Jahr 2004 ist der größte Beitritt zur EU passiert. Man nennt ihn auch die Ost-Erweiterung. Übrigens auch Malta und Zypern.

Und wie geht‘s weiter? Das und die Jahre danach sind auch die Jahre, in denen wir geboren sind, und wir sind schon sehr gespannt, wie sich die EU jetzt weiterentwickeln wird und werden dies gut beobachten.

Infobox

Die EU wurde nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet, weitere Kriege in Europa zu verhindern. Die Ideedahinter war, Länder zu verbinden, indem sie in wichtigen wirtschaftlichen Bereichen zusammenarbeiten. Als ersten Schritt haben sich 1951 Frankreich, Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg und die Niederlande zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zusammengeschlossen. 1957 wurden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) gegründet. Ziel war die Schaffung eines gemeinsamen Marktes, um den Handel zu vereinfachen, und die friedliche Nutzung der Atomenergie. Diese drei Gemeinschaften wurden 1965 zur Europäischen Gemeinschaft (EG). Nach dem Beitritt weiterer Länder und dem Beschluss neuer Regeln heißt die Gemeinschaft seit dem Vertrag von Maastricht 1992/93 Europäische Union (EU).

Didaktische Impulsfrage dazu:

  • Warum sind die Mitgliedstaaten der EU Demokratien?
  • Warum ist es für uns EU-BürgerInnen wichtig, Information zu bekommen, die wir z.B. als KonsumentInnen brauchen?
  • Welche Beteiligungsmöglichkeiten haben wir in der EU? 
  • Wie hat sich die Vielfalt innerhalb der EU in ihrer bisherigen Geschichte gestaltet?
  • Was sind meine Rechte als EU-BürgerIn?
  • Wie ist die Macht in der EU verteilt?

Zusammenarbeit

Impulsfrage

Wieso ist es so wichtig, die Zusammenarbeit innerhalb der EU genau zu regeln?

Videocliptext:

Wer bist denn du? Du kommst mir voll bekannt vor? - Ich bin die EU. Ich bin ein Staat. Ich gehör eh zu dir dazu. Ah so, der Staat, der immer alles selber regeln möchte. Ja, das ist halt auch wichtig. Außerdem, es kann nicht alles allein die EU bestimmen. 

Ganz zu Beginn erklären wir mal, welche politischen Ebenen es gibt.  Die kleinste Ebene, ist das Privatleben. Man trifft viele Entscheidungen oder Regeln in einer Gemeinschaft oder Familie. Als nächstes folgt Gemeinde oder der Bezirk. Hier werden Regelungen getroffen, wie zum Beispiel die Erbauung von Spielplätzen oder Zebrastreifen. Nächste Ebene sind die Bundesländer. In Österreich bestimmen sie für sich die Jugendschutzgesetze. Der Staat trifft sehr viele Entscheidungen, die das ganze Land betreffen. Das ist zum Beispiel das Bildungssystem oder auch der Kulturbereich. Die größte Ebene ist die EU. Die EU besteht aus vielen Mitgliedstaaten und alle gemeinsam bestimmen mit den Abgeordneten die Gesetze oder die Regelungen in der EU. Sie regeln zum Beispiel die Zollunion oder den Außenhandel. Was auf EU-Ebene geregelt wird, müssen sich die Mitgliedstaaten miteinander ausmachen. Das ist aber manchmal gar nicht so einfach. 

Es kann Vorteile geben, Sachen auf EU-Ebene zu regeln, aber auch Vorteile, es im Staat zu regeln. Naja, wenn ich den Handel bestimmen darf, dann ist das bei mir viel einfacher. Ja, ich habe aber unterschiedliche Rahmenbedingungen. Außerdem habe ich auch unterschiedliche Gewohnheiten. Naja, bei mir ist die Einheit da ganz oben. Wir sind nämlich alle gleich. Ja, ich habe dafür unterschiedliche Berufe, weil würde es in jedem Land genau dieselben Berufe geben, dann kommen wir ja nie weiter in der Wirtschaft. Naja, man muss auch bedenken, bei mir das freie Reisen. Bei mir ist das Reisen viel leichter, und ich kann überall hinreisen, wo ich möchte. Ja, ich habe dafür überall unterschiedliche Landschaften und Klima, weil würde es überall gleich ausschauen, wie schaut denn das aus. Deshalb braucht ja jedes Land eigene Regelungen. Naja, bei mir, stell dir einmal vor, alle 28 Länder arbeiten so zusammen, wie ich es möchte, dann kommen wir ja viel schneller voran und viel unkomplizierter. Ja. Deswegen ist es viel besser, wenn ich alles bestimmen könnte.

Nein, weil ich denk mir so, jedes Land muss ja auch ein wenig selber bestimmen. Es kann ja nicht wieder alles die EU machen, dann wären sie ja nie fertig. Irgendwie hat sie schon recht, ein paar Sachen könnten schon die Staaten bestimmen. Eigentlich wäre es schon geschickt, wenn die EU einiges regelt für alle Länder. Eigentlich gar nicht so einfach auszumachen, was jetzt die EU regeln soll und die Länder. Fakt ist, viele Regelungen des Alltags, die uns betreffen, sind auf gemeinsame Entscheidungen aller Mitgliedsländer zurückzuführen.

Infobox

Die Mitgliedsländer der EU arbeiten auf verschiedene Arten und in verschiedenen Bereichen zusammen, sowohl wirtschaftlich als auch politisch. Gemeinsam wurde vereinbart, wie diese Zusammenarbeit aussieht. Im Laufe der Zeit wurden dafür verschiedene EU-Verträge ausgehandelt, sie bilden das „Unionsrecht“. Die Länder in der EU können sehr unterschiedlich sein (eigene Traditionen, Sprachen, Geschichte …) und eigene Wünsche und Interessen haben. Daher ist es nicht immer einfach, zu einem Kompromiss und Beschluss zu kommen. Aber so unterschiedlich die Mitgliedsländer sein können, verfolgen sie in der EU gemeinsame Ziele und Werte. 

Didaktische Impulsfragen dazu:

  • Was ist bei der Zusammenarbeit innerhalb der EU für die Demokratie wichtig?
  • Wie können Informationen die Zusammenarbeit von Ländern und uns Menschen in der EU beeinflussen?
  • Wie schafft die Zusammenarbeit innerhalb der EU neue Möglichkeiten für deine Beteiligung in der EU?
  • Welche Vorteile und Nachteile hat die Vielfalt der Länder und Menschen in der EU?
  • Welche Rolle spielen meine Rechte als EU-BürgerIn bei der Zusammenarbeit in der EU?
  • Wie ist die Macht in der Zusammenarbeit zwischen den Ländern, Menschen und den EU-Institutionen verteilt?

EU im Alltag

Impulsfrage

Wo begegnet uns die EU in unserem Alltag?

Videocliptext:

Heute geht es um die EU in unserem Alltag.

Die EU beschließt verschiedene Gesetze, die für die Mitgliedstaaten gültig sind. In diesen steht, was man tun darf und was nicht. In diesen sind auch unsere Rechte festgehalten. Ein Beispiel dafür sind die vier Grundfreiheiten. Nun kommen wir zu einem kleinen Clip darüber.

Freier Personenverkehr: Diese Freiheit besagt, dass sich jeder EU-Bürger und EU-Bürgerin frei innerhalb der EU bewegen kann.

Freier Kapitalverkehr: Mit der gemeinsamen Währung, dem Euro, kann man innerhalb der EU sparen und investieren, wo man will. Auch Banken und Versicherungen können im gesamten EU-Raum frei gewählt werden.

Freier Dienstleistungsverkehr: Jede Person kann zum Beispiel zwischen europäischen Handyanbietern, Stromversorgern und Versicherungsgesellschaften wählen. Sie können ihre Dienstleistungen im gesamten EU-Raum anbieten.

Freier Warenverkehr: Innerhalb der EU gibt es keine Zölle. Jeder Produzent, jede Produzentin kann die Waren im gesamten EU-Raum verkaufen und anbieten. Durch dies wurde der Handel vereinfacht und angekurbelt.

Das sind die vier Grundfreiheiten der EU. Zusammenfassend erleichtert das unser Leben in der EU. Dies war unsere Dokumentation über die vier Grundfreiheiten und ihre Vorteile für die EU-Bürger und EU-Bürgerinnen.Vielen Dank fürs Einschalten. Bis zum nächsten Mal!

Infobox

Seit dem Beitritt Österreichs zur EU im Jahr 1995 trifft Österreich nicht mehr alle politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen alleine. Viele Bereiche werden gemeinsam innerhalb der EU besprochen und festgelegt und gelten so auch in den einzelnen EU-Ländern. Die EU berührt viele Themen des Alltags. So gibt es etwa seit 2002 den Euroals Zahlungsmittel in vielen EU-Ländern. Die CE-Kennzeichnung auf Produkten zeigt an, das z.B. Spielzeug oder Kosmetikartikel nicht schädlich sind. Die meisten EU-Staaten haben die Grenzkontrollen zwischen ihren Ländern abgeschafft (Schengener Übereinkommen) und damit das Reisen vereinfacht. Die Roaming-Gebühren innerhalb der EU wurden abgeschafft, sodass man für die Benützung des Mobiltelefons innerhalb der Länder der EU dasselbe zahlt wie zu Hause.

Didaktische Impulsfragen dazu:

  • Wodurch können wir im Alltag dazu beitragen, die Demokratie in der EU zu stärken?
  • Welchen Einfluss haben Informationen über die EU auf deinen Alltag? 
  • Wie beteiligen wir uns in unserem Alltag als EU-BürgerInnen an der EU?
  • Wie wirkt sich die Österreichische EU-Mitgliedschaft auf die Vielfalt in deinem Alltag aus?
  • Inwieweit beeinflussen unsere Rechte als EU-BürgerInnnen unseren Alltag?
  • Wie beeinflussen die Machtverhältnisse innerhalb der EU dein Leben?

Mitbestimmen in der EU

Impulsfrage

Wie können wir in der EU mitbestimmen?

Videocliptext:

Das ist Gustav, ein echter Wiener. Er ist in einem halben Jahr 16 Jahre alt, und er überlegt sich: Wie kann ich in der EU mitbestimmen? Tja, Gustav, da gibt es mehrere Möglichkeiten, zum Beispiel die Europa-Wahl. Dabei werden die Abgeordneten für das EU-Parlament gewählt. Österreich darf 18 Abgeordnete schicken. Oder die Petition: Eine Petition ist ein Wunsch oder eine Beschwerde. Man kann sie ans EU-Parlament richten. Es gibt auch den europäischen Bürgerbeauftragten oder die europäische Bürgerbeauftragte. Wenn man sich von einer EU-Einrichtung diskriminiert fühlt, dann kümmert er sich darum. Und es gibt auch die Europäische Bürgerinitiative. Damit kann man die EU-Kommission bitten, ein neues Gesetz vorzuschlagen. Die EU ist demokratisch. Das heißt alle Bürger dürfen mitbestimmen. Wie es geht, hat die EU in ihren Regeln festgelegt. Das gilt für alle Länder und Menschen in der EU.  Wir werden jetzt ein paar Fragen an zwei Experten stellen. Also, Österreich ist ja schon seit 1995 ein Mitgliedstaat der EU. Welche beiden anderen Länder sind zu der Zeit beigetreten? Das waren Schweden und Finnland. Wie viele Mitglieder hat die EU? Zur Zeit hat die EU 28, aber es könnte sein, dass ein Land, und zwar England bzw. das Vereinigte Königreich, die EU verlässt. Dann wären es nur noch 27. Das letzte Mal fanden die EU-Wahlen im Jahr 2014 statt. Wann sind sie das nächste Mal?  Es wird alle fünf Jahre gewählt. Das heißt diesen Sonntag, am 26. Mai, wird wieder gewählt. Wie sollte eine Wahl ablaufen?

Eine Wahl sollte allgemein ablaufen, sprich in Österreich gibt es seit mehr als 100 Jahren das allgemeine Wahlrecht für Frauen und Männer. Und dann sollte sie noch frei und geheim ablaufen. Man kann nur persönlich wählen und außerdem zählt jede Stimme auch gleich viel. Man wählt unmittelbar die Partei, die einem am meisten entspricht.

Warum sollte man wählen? Damit die Politiker die Interessen von Bürgern und Bürgerinnen im EU-Parlament vertreten können. Falls Sie sich fragen, warum es im Hintergrund so laut ist? Das ist eine Demonstration. Demonstrieren ist auch ein Recht der Bürger und Bürgerinnen, und, ja, das ist gerade eine recht große Demo, eine der FridayForFuture-Demos. Wir sind zwischen 12 und 15 Jahre. Wir sind noch nicht wahlberechtigt, aber für uns ist wichtig, dass die Politiker sich für den Klimaschutz einsetzen. Ich würde allen Wahlberechtigen empfehlen, wählen zu gehen, weil es ist einfach eine selbstständige Entscheidung, die man dort trifft.

Infobox

In der EU können die Länder und die BürgerInnen direkt und indirekt die Politik in allen Organen und Institutionenmitbestimmen. Die österreichischen Mitglieder des Rates der EU sind die MinisterInnen der Bundesregierung, in der EU-Kommission gibt es immer ein Mitglied aus Österreich und im Europäischen Rat hat der/die österreichische Bundeskanzler/in Sitz und Stimme.

Die BürgerInnen können alle fünf Jahre bei der Wahl zum EU-Parlament ihre VertreterInnen in der Gesetzgebung direkt wählen. Mit einer Europäischen Bürgerinitiative können BürgerInnen die EU-Kommission zu einem neuen Gesetzesvorschlag auffordern. BürgerInnen können sich bei Anliegen oder Beschwerden auch an die/den Europäische/n Bürgerbeauftragte/n wenden oder eine Petition im EU-Parlament einreichen. 

Didaktische Impulsfragen dazu:

  • Was kannst du dazu beitragen, dass sich die Demokratie in der EU weiterentwickelt?
  • Wie können wir uns darüber informieren, wo wir in der EU mitbestimmen können?
  • Warum verzichtest du auf deinen Einfluss in der EU, wenn du dich nicht beteiligst?
  • Wie kann unsere Mitbestimmung dazu beitragen, die Vielfalt in der EU zu erhalten?
  • Welche Rechte der EU geben uns Möglichkeiten zur Mitbestimmung in der Union?
  • Welche Macht haben wir als EU-BürgerInnen, wenn wir in der EU mitbestimmen?

Machtverteilung/Institutionen

Impulsfrage

Welche Rolle spielt die Machtverteilung innerhalb der EU für unser Leben als EU-BürgerInnen?

Videocliptext:

Herzlich willkommen zu den Top News! Pünktlich wie jeden Morgen, um 9:00 Uhr, bringen wir spannende Informationen über die EU. Wie Sie wissen, arbeitet die EU in verschiedenen Bereichen zusammen. Und wie es genau funktioniert, zeigen wir Ihnen jetzt. Der Europäische Rat ist eine wichtige Institution. Hier treffen sich Staats- und Regierungschefs. Der Europäische Rat legt auch die Ziele fest. Die Kommission macht aus diesen Zielen die Gesetzesvorschläge. In der Kommission sitzt aus jedem Mitgliedstaat ein Kommissar. Die Vorschläge werden woanders weiterdiskutiert. Diese Vorschläge werden im Parlament diskutiert. Die Abgeordneten stimmen über das Gesetz ab. Sie wurden von der Bevölkerung gewählt. Jedes Land hat unterschiedlich viele Abgeordnete, je nach der Bevölkerung. Auch der Rat der EU diskutiert über die Vorschläge. Sie vertreten Interessen der Mitgliedstaaten. Diese sind durch ihre Minister und Ministerinnen vertreten. Wenn es um die Landwirtschaft geht, treffen sich alle Landwirtschaftsminister. Also gibt es einen Rat für jedes Thema. Jetzt dürfen wir die passenden Experten begrüßen.

Warum ist das alles so kompliziert? Das ist deshalb, dass die verschiedenen Interessen vertreten werden. Warum gibt es nicht nur eine Institution? Das wäre doch viel einfacher. Da nur eine Gruppe entscheiden würde und das nicht mehr so demokratisch wäre. Apropos Demokratie: Wie demokratisch ist die EU eigentlich? Naja, zum einen können auch die Bürger der EU das EU-Parlament wählen, und jedes Land der EU muss demokratisch sein. Und was hat eigentlich die EU mit Österreich zu tun? Naja, in allen Institutionen sind Österreicher vertreten und können daher auch mitreden. Danke an die Gäste, dass Sie sich Zeit genommen haben.

Infobox

 

Damit die EU ihre vielen Aufgaben schaffen kann, gibt es verschiedene Einrichtungen, so genannte Organe.

Im EU-Parlament sind derzeit 705 Abgeordnete aus allen EU-Ländern für die Gesetzgebung und Kontrolle zuständig. Sie werden alle fünf Jahre von den EU-BürgerInnen direkt gewählt. Die 27 Mitglieder der EU-Kommission vertreten die allgemeinen Interessen und Grundsätze der EU, achten auf die Einhaltung der Verträge und machen Vorschläge für Gesetze. Der Rat der EU besteht aus MinisterInnen der Mitgliedsländer, die je nach ihrem Fachgebiet in den Rat der EU entsendet werden und dort die Interessen ihrer Länder vertreten. Der Rat der EU stimmt gemeinsam mit dem EU-Parlament über Gesetzesvorschläge ab. 

Der Europäische Rat ist ein Treffen aller Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer. Er bestimmt, wie sich die EU entwickeln soll. Der Europäische Gerichtshof ist das Gericht der EU. Seine Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass das EU-Recht eingehalten wird. Der Europäische Rechnungshof prüft genau, ob das von allen Mitgliedsländern eingezahlte Geld korrekt ausgegeben wird.

Didaktische Impulsfragen dazu:

  • Welche demokratischen Mittel haben wir, um unsere Interessen in den Institutionen der EU zu vertreten?
  • Wie können uns Informationen helfen, unsere Möglichkeiten als EU-BürgerInnen wahrzunehmen?
  • Welche Möglichkeiten der Beteiligung an EU-Entscheidungen haben wir als EU-BürgerInnen?
  • Durch welche unterschiedlichen Institutionen der EU wird die Vielfalt von uns BürgerInnen vertreten?
  • Welche Rechte haben wir EU-BürgerInnen in der Machtverteilung innerhalb der EU?
  • Wie wird die Macht zwischen den EU-Institutionen aufgeteilt?

https://www.demokratiewebstatt.at/demokratiewerkstatt/demokratiewerkstatt-virtuell/demokratiewerkstatt-virtuell-barrierefrei-eu
gedruckt am: Dienstag, 23. April 2024